Kraftfahrzeuge sind, wenn sie auf Straßen mit öffentlichem Verkehr verwendet werden sollen, bei den Zulassungsstellen anzumelden. Die Zulassungsstelle stellt die Zulassungsbescheinigung (den Zulassungsschein) aus.
Die Zulassungsstellen sind bei einer Reihe von Versicherungen eingerichtet. Dort erhalten Sie auch die entsprechenden Auskünfte und Informationen.
Die Bezirkshauptmannschaften informieren Sie auf diesen Seiten allgemein über:
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Duplikat der Zulassungsbescheinigung (nach Verlust oder Diebstahl).
Bei Verlust oder Diebstahl des Zulassungsscheines bzw. der Zulassungsbescheinigung (Teil I und II) stellt die Zulassungsstelle ein Duplikat aus.
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Namensänderung und Adressänderung in der Zulassungsbescheinigung.
Namens- und Adressänderungen müssen innerhalb einer Woche in die Zulassungsbescheinigung eingetragen werden.
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Scheckkartenzulassungsschein.
Allgemeine Hinweise und Vorgehensweise zur Beantragung des neuen Scheckkartenzulassungsscheines.
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Verlust oder Diebstahl des Kennzeichens.
Der Verlust oder Diebstahl eines Kennzeichens ist unverzüglich bei der Polizei anzuzeigen. Die Zulassungsstelle eines Versicherers weist ein (neues) Kennzeichen zu.
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Probefahrtkennzeichen.
Probefahrten sind vor allem Fahrten zur Feststellung der Gebrauchsfähigkeit oder der Leistungsfähigkeit von Fahrzeugen sowie Fahrten, um Fahrzeuge vorzuführen.
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Motortausch.
Der Austausch eines Motors eines Kraftfahrzeuges ist bei der Zulassungsstelle eines Versicherers zu melden.
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Neuzulassung von Kraftfahrzeugen.
Benötigte Dokumente und Kosten für die Neuzulassung von Kraftfahrzeugen.
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Hinterlegen von Kennzeichen und Zulassung für begrenzte Zeit.
Das Kennzeichen kann vorübergehend - bis maximal ein Jahr - bei der Zulassungsstelle eines Versicherers am Hauptwohnsitz hinterlegt werden.
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Abmelden eines Kraftfahrzeuges.
Das zugelassene Fahrzeug kann vorübergehend oder endgültig bei der Zulassungsstelle eines Versicherers abgemeldet werden.
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Kosten für Kennzeichentafeln.
Übersicht der Kosten für Kennzeichentafeln.
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Überstellungskennzeichen.
Überstellungskennzeichen können für zugelassene bzw. nicht zugelassene Kraftfahrzeuge und Anhänger zur vorübergehenden Benutzung dieser Fahrzeuge im öffentlichen Verkehr beantragt werden.
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Wunschkennzeichen.
Das Wunschkennzeichen besteht aus der Abkürzung für die Zulassungsbehörde, dem Landeswappen und einer frei wählbaren Buchstaben-Ziffernkombination.
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Wechselkennzeichen.
Ein Wechselkennzeichen kann für bis zu 3 Fahrzeuge verwendet werden, wenn diese in dieselbe Obergruppe (Kraftrad, Kraftwagen, usw.) fallen und die Kennzeichentafeln mit demselben Format auf allen Fahrzeugen verwendet werden können.
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Ungarn nur mit gültiger Begutachtungsplakette.