Geflügelinfluenza: zwei weitere Fälle in Oberösterreich festgestellt

Landeskorrespondenz

(Presseaussendung vom 19.01.2023)

In Oberösterreich wurde in zwei Geflügelhaltungen die hochpathogene Form der Geflügelinfluenza (H5N1) bestätigt. 

Fall 1: Hierbei handelt es sich um eine private Haltung von 30 Hühnern und 16 Enten im Bezirk Linz-Land.
Ein Teil des Geflügelbestandes ist bereits verendet bzw. musste aufgrund der Schwere der Erkrankung notgetötet werden. 

Fall 2: Hierbei handelt es sich um eine landwirtschaftliche Hühnerhaltung im Bezirk Wels-Land, bestehend aus zwei Herden mit 350 bzw. 200 Tieren. Auch hier sind bereits einige Hühner an der Erkrankung verendet.

Für die noch vorhandenen Hühner wird von der Bezirkshauptmannschaft die Tötung angeordnet.

Die Geflügelpest ist eine anzeigepflichtige Tierseuche, die bei ihrem Auftreten eine schwerwiegende Erkrankung bei einer Vielzahl von Vögeln hervorruft und in der Folge zum Tod derselben führt. Dies gilt es sowohl aus Sicht des Tierschutzes als auch aus ökonomischen Gründen hintanzuhalten. Derzeit haben wir es mit dem Stamm H5N1 zu tun. Dieses Influenzavirus gilt als nicht humanpathogen.

„Die Geflügelpest stellt für den Menschen keine Gefahr dar und wird auch nicht über Lebensmittel übertragen. Da aufgrund der aktuellen Nachweise in Österreich nunmehr davon auszugehen ist, dass das Virus in der Wildvogelpopulation in Österreich grassiert, sind Geflügelhalter bundesweit aufgerufen, Biosicherheitsmaßnahmen einzuhalten“, betont Landesveterinärdirektor Dr. Thomas Hain.

Schutz- und Überwachungszone: 

Rund um die betroffene Haltung wird für mindestens 21 Tage eine Schutz- und eine Überwachungszone (siehe Abbildung darunter) eingerichtet, um ein potentielles Vorkommen auch in anderen Haltungen rasch zu erkennen bzw. eine potentielle Übertragung zu verhindern. Innerhalb der Schutzzone (3-Kilometer-Radius) werden alle Geflügelhaltungen amtstierärztlich kontrolliert.


In der Schutz- und Überwachungszone gelten für die Tierhalter von Geflügel folgende Auflagen:
•    Das gehaltene Geflügel ist so abzusondern (z.B.: in Ställen), dass es vor dem Kontakt mit Wildvögeln geschützt ist. Dies gilt unabhängig von der Bestandsgröße, das bedeutet, dass die Aufstallungsverpflichtung auch für Kleinbetriebe unter 50 Tieren gilt!  
•    Alle Personen, die Geflügelstallungen betreten, müssen angemessene Biosicherheitsmaßnahmen (z.B.: Desinfektion an Ein- und Ausgängen der Stallungen) einhalten. Besuche sind zu dokumentieren.
•    Alle Fahrzeuge, die einen Geflügel-Betrieb anfahren oder verlassen, sind geeigneten Desinfektionsmaßnahmen zu unterziehen.
•    Sollte es zu einer erhöhten Sterblichkeit von Geflügel im Betrieb kommen, ist dies unmittelbar der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde zu melden.
•    Das Geflügel darf nur mit Genehmigung der Bezirksverwaltungsbehörde in einen Betrieb verbracht oder aus einem Betrieb entfernt werden.
 

Aktuelles zur Aviären Influenza
Am 30. Dezember 2022 wurde im Bundesland Wien erstmalig ein Fall von Geflügelpest (Aviärer Influenza, HPAI) bei einem Schwan festgestellt, seitdem wurde diese Tierseuche bereits bei mehreren tot aufgefundenen Wasservögeln in Wien, Niederösterreich und Oberösterreich nachgewiesen. Es handelte sich in allen Fällen um den Subtyp H5N1, der bei Vögeln hochpathogen (stark krankmachend) ist und der in den vergangenen Monaten bereits zu großen Verlusten in zahlreichen europäischen Geflügelbetrieben geführt hat.

Ein am 9. November festgestellter Ausbruch in einem Kleinbetrieb im Bezirk Graz Umgebung konnte im Dezember 2022 für beendet erklärt werden, da alle behördlichen Maßnahmen am Betrieb und in dessen Umgebung abgeschlossen wurden und keine weiteren Verdachtsfälle aufgetreten sind.

Letzte Woche wurde im Bezirk Braunau in einer privaten Geflügelhaltung die Geflügelpest festgestellt mit dem Subtyp H5N1. Es wurde eine Schutz- und Überwachungszone eingerichtet, in welcher derzeit die Geflügelhaltungen amtstierärztlich kontrolliert werden.

Was ist die Aviäre Influenza
Die Aviäre Influenza (Geflügelpest, Vogelgrippe) ist eine akute, hochansteckende, fieberhaft verlaufende Viruserkrankung der Vögel. Hochempfänglich für den Virus sind Hühner, Puten und zahlreiche wildlebende Vogelarten. Enten, Gänse und Tauben erkranken entweder kaum oder zeigen keine Symptome, sind aber für die Erregerverbreitung von Bedeutung. Im aktuellen Seuchengeschehen sind Erkrankungen nach Infektionen mit H5N1 in Europa beim Menschen bis jetzt nicht nachgewiesen worden.

Symptome beim Geflügel
Geflügelhalter sollten bei folgenden Symptomen an die Aviäre Influenza denken:
•    Massenerkrankung
•    Hohe Sterblichkeit bei Hühnervögeln
•    Schwere respiratorische Symptome (Atemnot)
•    Grünlich wässriger Durchfall
•    Blutungen an Innenorganen, Kammspitzen und Ständern
•    Ödeme (Anschwellung) im Kopfbereich
•    Ausgeprägter Rückgang der Legeleistung
•    Deutlich reduzierte Wasser- und Futteraufnahme
•    Mattigkeit
•    Fieber
Um bei diesen Symptomen Geflügelpest ausschließen zu können, ist die lokal zuständige Veterinärbehörde zu informieren.

Präventionsmaßnahmen
•    Österreichweite Meldepflicht von tot aufgefundenen Wasser- und Greifvögeln bei der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde mit anschließender Untersuchung auf den Erreger der Geflügelpest
•    Anzeigepflicht von Verdachtsfällen bei Geflügel. Jeder Verdacht muss der Amtstierärztin oder dem Amtstierarzt gemeldet werden. 
•    Aktives Überwachungsprogramm beim Geflügel zur Früherkennung allfälliger Ausbrüche
•    Definition von Risikogebieten und Vorgabe von Biosicherheitsmaßnahmen auf Betrieben 

Weiterführende Informationen zur aktuellen Situation in Österreich finden sich auf der AGES-Homepage

 

Bilder zum Download

Grafik Quelle: Land (0,24 MB).

Bildtext: Der stark umrandete innere Bereich stellt die Schutzzone dar, der äußere Bereich
stellt die Überwachungszone dar.

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