LH Stelzer/LR Hattmannsdorfer: Pflegende-Familien erhalten höhere Zuschüsse für 24-Stunden-Betreuung

Landeskorrespondenz

(Presseaussendung vom 27.1.2023)

Wichtiger Schritt zur Unterstützung pflegender Angehöriger, Pflegebedürftige sollen sich Betreuungskräfte teilen können
 
In Oberösterreich wollen wir es älteren Menschen ermöglichen, so lange wie möglich in den eigenen vier Wänden zu bleiben. Eine wichtige Säule und Unterstützung dabei ist die 24-Stunden-Betreuung. Bund und Land haben sich nun auf eine Erhöhung der finanziellen Zuschüsse mit 1. Jänner 2023 geeinigt. Je nach Betreuungsform beträgt der Zuschuss nun zwischen 320 und 1.280 Euro anstatt wie bisher 275 bis 1.110 Euro. Die Zuschüsse wurden zuletzt 2008 angepasst, weshalb Landeshauptmann Thomas Stelzer und Sozial-Landesrat Wolfgang Hattmannsdorfer eine dringend notwendige Erhöhung gefordert haben. In Oberösterreich wird die 24-Stunden-Betreuung von 3.728 Menschen in Anspruch genommen (Stand 31.12.2021).

"In Oberösterreich sorgen wir dafür, dass die ältere Generation bestmöglich betreut wird, wichtig hierfür ist die 24-Stunden-Betreuung. Dadurch ermöglichen wir vielen Menschen, in ihrer gewohnten Umgebung zu altern. Um im Bereich der 24-Stunden-Betreuung für eine finanzielle Entlastung für Betroffene und deren Angehörige zu schaffen, erhöhen wir die Förderungen", so Landeshauptmann Mag. Thomas Stelzer.

„Ich bin sehr froh darüber, dass wir gemeinsam mit dem Bund die 24-Stunden-Betreuung noch stärker unterstützen. Die Betreuung zu Hause ist eine wesentliche Stütze in der Versorgung und Betreuung unserer Eltern- und Großelterngeneration. Sie und ihre Familien wollen wir mit dieser Förderung bestmöglich unterstützen“, so Sozial-Landesrat Dr. Wolfgang Hattmannsdorfer.

Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach der Art der Anstellung der Personenbetreuer/in (selbstständig oder angestellt) und ob eine oder zwei Betreuer/innen in Anspruch genommen werden. 
 

Anzahl und Art der Betreuungsverhältnisse

Zuschuss bisher

Zuschuss NEU ab 1.1.2023

1 selbstständiges Betreuungsverhältnis

275 Euro

320 Euro

2 selbstständige Betreuungsverhältnisse

550 Euro

640 Euro

1 unselbstständiges Betreuungsverhältnis

550 Euro

640 Euro

2 unselbstständige Betreuungsverhältnisse

1.100 Euro

1.280 Euro

Splitting der Betreuungskräfte notwendig
„Die Erhöhung der Zuschüsse ist ein wichtiger Schritt. In einem nächsten Schritt müssen auch die rechtlichen Möglichkeiten geschaffen werden, damit Personenbetreuer mehrere Pflegebedürftige betreuen können. Damit können der dringende Bedarf an Betreuungskräften und die Kosten noch besser bewältigt werden“, so Hattmannsdorfer.