LR Steinkellner: Mobilität am Scheideweg Teil 5

Landeskorrespondenz

(Presseaussendung vom 24.2.2023)

Durch Pickerl Neu wird der gläserne Lenker befürchtet!

Aktuell zeigt sich anhand politischer Diskussionen und Entscheidungen, dass die Mobilität in Österreich und Europa in Richtung einer Sackgasse abbiegt. Im Rahmen der Serie – Mobilität am Scheideweg – werden, einige, aktuelle Themenfelder der Mobilität beleuchtet. Dabei sollen die Abbiegeprozesse in Richtung Sackgasse aufgezeigt und verdeutlicht werden. Im heutigen, fünften Teil, steht die neue Pickerl-Regelung im Fokus. 

Bremsen, Fahrgestell, Licht und vieles mehr. Wenn die wichtigsten Elemente im Auto geprüft und in Ordnung sind, wird das Pickerl verliehen. Seit kurzem gibt es einige Neuerungen beim traditionellen Aufkleber auf der Windschutzscheibe. Künftig wird das Pickerl nicht nur in ausgedruckter Form verfügbar sein sondern auch digital. Mit Hilfe eines QR-Codes können Gutachten digital eingesehen werden. Dadurch kann beispielsweise beim Gebrauchtwagenkauf die Echtheit überprüft werden. „Konsumentinnen und Konsumenten erhalten so eine transparente Nachvollziehbarkeit und können die Echtheit des Gutachtens überprüfen. Speziell beim Kauf von Gebrauchtwagen sorgt dies für eine faire und wahrheitsgetraue Rahmenbedingung“, so Landesrat für Infrastruktur und Mobilität Mag. Günther Steinkellner. 

Brisant ist allerdings eine Änderung, die ab 20. Mai dieses Jahres geplant ist. Dann sollen auch Daten zur Fahrleistung und zum Verbrauch, die bei Fahrzeugen mit erstmaliger Zulassung ab 1. Jänner 2021 im Bordcomputer integriert sind, ausgelesen werden. Diese Daten werden inklusive Fahrzeug-Identifizierungsnummer an eine zentrale Datenbank des BMK gesendet und von dort an die europäische Umweltagentur weitergeleitet. „Dieses Vorgehen löst viele Bedenken aus. Durch die übermittelte  Fahrzeugidentifikationsnummer ist eine konkrete Zuordnung auf den Halter möglich. So ist der Umgang mit dem Datenschutz kritisch zu beurteilen. Darüber hinaus stellt sich die Frage, wozu diese Daten benötigt werden bzw. was damit passiert?“, hält Steinkellner kritisch fest. 

Eine Vielzahl an Daten werden somit für die EU-Behörden transparent. Unter anderem, wie viele Kilometer der Halter im Jahr fährt, wie viel Sprit er verbraucht und vieles mehr. In Oberösterreich wären davon rund 100.000 Fahrzeuge betroffen. 
„Das Argument, dass mit den Daten die Hersteller auf die richtige Angabe von Daten überprüft werden sollen, hinkt. Dafür wären personenspezifische Datensätze nicht von Nöten und stichprobenartige Überprüfungen völlig ausreichen“, kritisiert Steinkellner das Vorgehen. 

Dass somit Befürchtungen entstehen, die Daten könnten zum Nachteil des Fahrzeughalters verwendet werden, ist verständlich. „Sobald Daten aufgezeichnet werden, entstehen auch Begehrlichkeiten. Dass die Inhaber eines Autos in Erklärungsnot kommen, warum sie ein anders Fahrverhalten an den Tag legen oder mehr Kilometer im Jahr absolvieren kann nicht Ziel der Übung sein“, so Steinkellner. 

Wer seine Daten nicht preisgeben will, der kann von seinem Recht Gebrauch machen und sich ausdrücklich weigern, diese Daten zur Verfügung zu stellen. „Jede/r Fahrzeuglenker/in hat das Recht auf Aufklärung. Wenn der Wunsch besteht die Datenweitergabe zu verweigern, so ist das zu respektieren“, unterstreicht Landesrat für Infrastruktur Mag. Günther Steinkellner. 

Für Ende des Jahres kündigt Steinkellner eine Informationskampagne an, mit der die Oberösterreicherinnen und Oberösterreicher über ihre Rechte aufgeklärt und informiert werden sollen. Ab 01.01.2024 sind die ersten Pickerl-Neu Begutachtungen fällig.