Eine Personaldatenänderung kann sein:
- Namensänderung (z.B. durch Heirat)
- Erwerb eines akademischen Grades
Im Identitätsausweis können keine Änderungen vorgenommen werden. Für die Eintragung einer Personaldatenänderung muss ein neuer Identitätsausweis ausgestellt werden.
Namensänderung
Hinweis: Es muss der neue Name im Identitätsausweis eingetragen sein, wenn Sie ihn für den Nachweis der Identität, um z.B. einen eingeschriebenen Brief bei der Post abzuholen, verwenden wollen.
Achtung:
Zuerst müssen der Meldezettel und der Staatsbürgerschaftsnachweis auf den neuen Namen umgeändert werden.
Zuständige Behörde:
- Bezirkshauptmannschaft
- Bundespolizeidirektion in den Städten Linz, Wels und Steyr
Mitzubringende Dokumente:
- alter Identitätsausweis
- Heiratskurkunde
- ein Passbild (Hochformat ca. 4 x 5 cm)
- eventuell urkundlicher Nachweis eines akademischen Grades
Gebühren:
- 61,50 Euro
Diese Gebühr stellt eine Pauschalgebühr dar und beinhaltet auch sämtliche Gebühren für Beilagen, so dass außer den angeführten 61,50 Euro keine weiteren Gebühren zu entrichten sind.
Erwerb eines akademischen Grades
Der Erwerb eines akademischen Grades kann, muss aber nicht in den Identitätsausweis eingetragen werden. Eine nachträgliche Eintragung ist nicht möglich. Es muss ein neuer Identitätsausweis ausgestellt werden.
Zuständige Behörde:
- Bezirkshauptmannschaft
- Bundespolizeidirektion in den Städten Linz, Wels und Steyr
Mitzubringende Dokumente:
- alter Identitätsausweis
- urkundlicher Nachweis eines akademischen Grades
- ein Passbild (Hochformat ca. 4 x 5 cm)
Gebühren:
- 61,50 Euro
Die Pauschalgebühr beinhaltet auch sämtliche Gebühren für Beilagen, so dass außer den angeführten 61,50 Euro keine weiteren Gebühren zu entrichten sind.