Landeskorrespondenz
(Presseaussendung vom 24.3.2023)
Während politische Verantwortungsträger auf unterschiedlichen Ebenen über Mietkostenzuschüsse und Mietpreisbremsen diskutieren, macht sich der Weg der oberösterreichischen Wohnbauförderung in den letzten 13 Jahren bezahlt. Der große Förderanteil des Landes Oberösterreichs bei geförderten Wohnungsneubauten sorgt dafür, dass Mieterinnen und Mieter in diesen Wohnungen bei weitem keine so hohen Mieterhöhungen bevorstehen wie in Wohnungen, die beispielsweise dem Richtwertmietzins unterliegen. Durch strukturelle Maßnahmen schuf man die Basis dafür, dass sich die Menschen, die in geförderten Wohnungen leben, nun weniger Sorgen um ihr Dach über den Kopf machen müssen wie andere.
„Ich lade sämtliche Verantwortungsträger auf Bundesebene und meine Wohnbaureferentenkollegen in den anderen Bundesländern gerne ein meinen Erfolgsweg mit zu beschreiten.“ Diesen konsequenten Weg belegen übrigens auch die aktuellen Zahlen der Statistik Austria. „Als ich mein Amt als Wohnbaureferent antrat, lagen die Mieten in Oberösterreich weit über dem Bundesdurchschnitt. Durch kontinuierliche Arbeit und sinnvolle Regelungen liegen sie nun unter dem Bundesdurchschnitt“, zeigt sich Wohnbaureferent Landeshauptmann-Stellvertreter Dr. Manfred Haimbuchner über die Statistiken erfreut.
Gleichzeitig spüren die Menschen, dass Wohnen nicht günstig ist. Das liegt vor allem an den Betriebskosten. „Man muss sich das einmal veranschaulichen. Von 2019 bis 2021 stiegen die Betriebskosten um 8,42 %. Die Mieten im Vergleich dazu lediglich um 0,36 %. Dazu kommen vor allem in den vergangenen beiden Jahren die massiv gestiegenen Energiekosten. Diese Kosten für Strom und Heizung haben sich teilweise vervielfacht. Ein weiteres Übel ist die verfehlte Finanzpolitik der EZB. Durch die Leitzinsanstiege kommt es jetzt zu teureren Mieten in allen Bereichen, egal, ob private Vermietung, Richtwertmiete oder Miete im Rahmen des Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetzes. Durch den bereits angesprochenen hohen Förderanteil an Wohnungen, die dem Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz unterliegen, sind diese aber eben nicht so hoch wie in anderen Bereichen“, fühlt sich Dr. Haimbuchner in seinem Weg nochmals bestätigt.