Landeskorrespondenz
(Presseaussendung vom 28.04.2023)
Der Familienlastenausgleichsfonds (FLAF) wurde durch das Familienlastenausgleichsgesetz 1967 gegründet. Seit Beginn wird aus diesem Fonds die Familienbeihilfe gezahlt. Auch das Kinderbetreuungsgeld zählt neben der Familienbeihilfe zu den Kernleistungen im FLAF. Im Laufe der Jahre wurden nach dem Familienlastenausgleichsgesetz (FLAG) noch weitere Leistungen wie Schülerfreifahrt, unentgeltliche Schulbücher, Pensionsbeiträge für Kindererziehungszeiten, Unterhaltsvorschuss etc. finanziert. Dadurch wurde der FLAF nachhaltig geschwächt und überschuldet.
Die Dienstgeberbeiträge sind die Haupteinnahmequelle des FLAF. Zur Entlastung der Arbeitgeber wurden diese Beiträge von ursprünglich 6 % sukzessive auf mittlerweile 3,9 % der Beitragsgrundlage gesenkt. Aufgrund der aktuell hohen Beschäftigungsquote in Österreich und der zum Teil deutlich angehobenen Löhne und Gehälter sind diese Beiträge zum FLAF entsprechend sichergestellt. Demnach werden die Einnahmen zum FLAF von der Entwicklung der Beschäftigung, der Löhne und der Konjunktur bestimmt. Der FLAF verfügt über den „Reservefonds“, der dazu gedacht ist, dass Überschüsse aufgrund höherer Einnahmen generiert werden. Übersteigen die Ausgaben im FLAF die Einnahmen, so hat der Reservefonds den Abgang auszugleichen. Tatsache ist, dass der Reservefonds momentan keine Überschüsse mehr erzielt, sondern überschuldet ist.
„Der Familienlastenausgleichsfonds ist seit Jahren buchstäblich geplündert worden. Anstatt sich auf die Kernleistungen zu fokussieren, wurden über lange Zeit immer mehr Leistungen aus dem Fonds finanziert. Anlässlich der Konferenz der Familienreferentinnen und -referenten der Länder in Bregenz, hat Oberösterreich den Antrag eingebracht, die Bundesregierung dazu aufzufordern, klarzustellen, wie die Finanzierung des FLAF zukünftig sichergestellt werden soll. Die Familienreferentinnen und -referenten fordern dies übrigens schon seit 2017. Eine nachhaltige Konsolidierung des Fonds ist insbesondere eine zentrale Frage der Familienpolitik, als auf unser Betreiben hin seit Beginn dieses Jahres endlich die jährliche Valorisierung der Familienleistungen in Kraft getreten ist. Wird seitens der Bundesregierung jetzt nicht gehandelt, wird zukünftig das Setzen weiterer familienpolitischer Akzente schwer möglich sein“, unterstreicht Familienreferent Landeshauptmann-Stv. Dr. Manfred Haimbuchner.