Infrastruktur-Landesrat Mag. Günther Steinkellner: Novelliertes Straßengesetz sorgt für Entbürokratisierung

Landeskorrespondenz

(Presseaussendung vom 2.5.2023)

Geplante Änderungen bringen Verbesserungen, bürokratische Vereinfachungen und ein Zeichen für den Radverkehr mit sich


In der heutigen Sitzung der Oö. Landesregierung wurde auf Initiative von Infrastruktur-Landesrat Mag. Günther Steinkellner die Vorlage einer Novelle des Oö. Straßengesetzes an den Oö. Landtag zur Beschlussfassung beschlossen. „Mit der Novellierung des Straßengesetzes setzen wir uns für eine Entbürokratisierung ein. Durch diverse Deregulierungen profitiert nicht nur die Landesverwaltung, sondern auch die oö. Gemeinden werden entlastet. Mit der Schaffung von sogenannten Radhauptrouten erfolgt außerdem ein klares Bekenntnis zur Steigerung des Radverkehrsanteils in Oberösterreich“, so Landesrat Steinkellner.

Wesentliche Änderungen  
Bereits 2016 gab LR Steinkellner den Auftrag, das bestehende Oö. Straßengesetz zu vereinfachen und zu entbürokratisieren. „Die Erfahrungen der letzten Jahre haben gezeigt, dass im Oö. Straßengesetz einerseits Konkretisierungen notwendig sind, andererseits aber auch eine Deregulierung stattfinden kann“, so Steinkellner.
Im Zuge der Gesetzesnovellierung wurden deshalb unter anderem Voraussetzungen für durchzuführende Verwaltungsverfahren dahingehend angepasst, dass insbesondere bei Straßen mit geringfügiger Verkehrsbedeutung unnötiger Administrativaufwand entfallen kann. Zusätzlich wurden Anpassungen der Regelungen für Bauwerke und Anlagen an öffentlichen Straßen vorgenommen und Radhauptrouten als Verkehrsflächen des Landes eingeführt. „Mit der neuen Gesetzeslage kann das Land beim Bau von Radwegen im Sinne einer Radhauptroute wesentlich bessere Unterstützungen leisten“, freut sich Steinkellner über die gesetzliche Anpassung. 

Neue Kategorie
Als neue Straßenkategorie stehen fortan Radhauptrouten im oberösterreichischen Straßengesetz. Diese werden zu einem fixen Kostenschlüssel zum Vorteil für die Anrainergemeinden abgerechnet. Während das Land 60 Prozent der Investitionen in die Radwege übernimmt, entfällt auf die Gemeinden ein Beitrag von 40 Prozent der Herstellungskosten. „Durch diese neue Kategorisierung zählen Radhauptrouten nun offiziell zu Verkehrsflächen des Landes. Daraus entstehen Planungssicherheit sowie Investitionsvorteile für Gemeinden, und kommunaler Behördenaufwand kann ebenfalls eingespart werden“, so LR Steinkellner abschließend.