Vogelgrippe-Virus H5N1 im Weidmoos nachgewiesen

Landeskorrespondenz

(Presseaussendung vom 9.5.2023)

Keine relevante Gefahr für den Menschen

Oberösterreich / Salzburg – In den letzten Tagen hat sich im EU-Vogelschutzgebiet Weidmoos ein auffälliges Vogelsterben ereignet. Es waren in erster Linie Möwen betroffen.  Insgesamt konnten bisher an die 100 Stück tot aufgefunden werden. Wie eine Untersuchung an der AGES in Mödling ergeben hat, liegt bei allen stichprobenartig untersuchten Tieren eine Infektion mit dem Vogelgrippe-Virus H5N1 vor.
Die Bezirkshauptmannschaft Braunau hat daher heute eine Verordnung zur Festlegung von Biosicherheitsmaßnahmen erlassen.
In der Gemeinde Franking sowie den Katastralgemeinden Moosdorf der Gemeinde Moosdorf und Steinwag der Gemeinde St. Pantaleon gelten ab heute folgende Maßnahmen:

  • Verbringungsbeschränkungen für wildlebende Vögel sowie Erzeugnissen daraus
  • Meldepflicht für tot aufgefundene Vögel
  • Stallpflicht für gehaltenes Geflügel bzw. Haltung nach oben hin abgedeckt, um Kontakt zu Wildvögeln und deren Ausscheidungen bestmöglich zu verhindern

Freizeitaktivitäten und Ausflüge in der infizierten Zone sind uneingeschränkt möglich. Jedoch sollten Personen, die selbst Geflügel halten, bestimmte Hygienemaßnahmen einhalten und jedenfalls vor Betreten der Stallung Schuhe und Kleidung wechseln, um einen Erregereintrag zu verhindern.
Besonderes Augenmerk ist auch in anderen an Gewässern liegenden Gemeinden auf die ohnedies österreichweit geltenden Biosicherheitsmaßnahmen zu legen: demnach ist Wassergeflügel getrennt von Hühnern zu halten. Geflügel darf nicht im Freien gefüttert werden, die Tränkung darf nicht mit Oberflächenwasser erfolgen, zu dem Wildvögel Zugang haben. 
Eine wichtige Hygienemaßnahme ist immer ein Wechsel des Schuhwerks oder die Desinfektion der Schuhe vor dem Betreten des Stalles.
Die beschriebenen Maßnahmen zielen darauf, einen möglichen Viruseintrag in die Ställe zu verhindern. Viruskontakt kann im Freien nicht ausgeschlossen werden, weil die Infektion von wildlebenden Vögeln wie Möwen in die Umgebung übertragen werden kann.
Die infizierte Zone gilt bis auf Widerruf und die Risikosituation wird laufend neu bewertet.

Für Menschen stellt das aktuell in vielen Ländern Europas bei Wildvögeln vorkommende Influenza-A Virus H5N1 keine relevante Gefahr dar. Allerdings sind Maßnahmen notwendig, um das Hausgeflügel vor einer Infektion mit dem hochansteckenden Vogelgrippe-Virus zu schützen.