Landeskorrespondenz
(Presseaussendung vom 11.05.2023)
Wirtschafts- und Raumordnungs-Landesrat Markus Achleitner: „Erfreulich, dass auch Landesrechnungshof Rückgang bei Baulandreserven anerkennt – aber klare Absage an Forderungen des Prüforgans nach neuen Gebühren“
„Es ist erfreulich, dass der OÖ. Landesrechnungshof in seinem aktuellen Prüfbericht über die Raumordnung in Oberösterreich sehr viele positive Aspekte hervorhebt“, stellt Wirtschafts- und Raumordnungs-Landesrat Markus Achleitner fest. „So hat auch das Prüforgan anerkannt, dass die Baulandreserven in Oberösterreich in den vergangenen Jahren zurückgegangen sind. Dieser Rückgang betrifft alle Widmungsarten. Am Stärksten war der Rückgang im Bereich der überwiegenden Wohnnutzungen mit -10,5 % in den vergangenen Jahren“, erklärt Landesrat Achleitner. „Der Rückgang ist, wie der Landesrechnungshof hervorhebt, einerseits auf eine höhere Bautätigkeit und andererseits auch auf geringere Neuwidmungen zurückzuführen“, so Landesrat Achleitner.
Der Rechnungshof zeichnet in seinem Prüfbericht auch ein ganz klares Bild, was die Nutzung des Bodens in unserem Bundesland betrifft: Die Gesamtfläche von Oberösterreich beträgt 1.198.578 ha. Davon entfallen 1.107.763 ha oder 92,4 Prozent der Landesfläche auf Grünland. Wobei sich das Grünland in Oberösterreich zu 49,2 Prozent auf landwirtschaftliche Flächen bzw. Ödland, 39,6 Prozent auf Wald, 2,1 Prozent auf Gewässer und 1,5 Prozent auf Freizeit- und Erholungsflächen bzw. Sonderwidmungen aufteilt. Bei der Gesamtfläche sind weiters 28.915 ha oder 2,4 Prozent Verkehrsflächen und 61.961 ha oder 5,2 Prozent Bauland. Wobei hier anzumerken ist, dass nur 41 % des Baulandes in unserem Bundesland tatsächlich bebaut sind.
„Positiv beurteilt werden vom Landesrechnungshof auch die gesetzlichen Rahmenbedingungen der Raumordnungspolitik in Oberösterreich sowie die Vollziehung durch die zuständige Abteilung Raumordnung“, unterstreicht Landesrat Achleitner:
- So verweist der Landesrechnungshof darauf, dass das Problemfeld der Sonderwidmung für Geschäftsbauten – also Handelsbetriebe mit einer Gesamtverkaufsfläche von mehr als 300 m² – durch gesetzliche Neuregelungen entschärft wurde. Konkret ist mit der OÖ. Raumordnungsgesetznovelle 2021 für Geschäftsbauten (Handelsbetriebe) eine grundsätzliche verpflichtende Dreigeschoßigkeit festgelegt und die ebenerdige Errichtung von Stellplätzen für Kraftfahrzeuge beschränkt worden. Dies wird vom Landesrechnungshof begrüßt, ebenso, dass die Neuwidmung von Geschäftsgebieten schon bisher kritisch von der Raumordnungsabteilung hinterfragt wurde. Das Prüforgan regt zugleich an, dies auch weiterhin zu tun.
- Der Landesrechnungshof hebt auch hervor, dass die Abteilung Raumordnung mit den ihr zur Verfügung stehenden Ressourcen ihre Aufgaben im Bereich der Raumforschung umfassend wahrnimmt. Die Abteilung Raumordnung leiste viel Aufklärungs- und Überzeugungsarbeit, damit Gemeinden ordnende Maßnahmen im Sinne einer zukunftsorientierten klimaverträglichen und nachhaltigen Raumentwicklung setzen, heißt es im Prüfbericht.
- Begrüßt wird vom Landesrechnungshof auch, dass die Abteilung Raumordnung neben den bereits rechtskräftigen Raumordnungsprogrammen Eferding und Linz-Umland dort wo es sinnvoll ist, auch weitere Grünraumprogramme ausarbeitet.
- Im Zusammenhang mit der Strategieentwicklung hält der Landesrechnungshof fest, dass sich die Abteilung Raumordnung mit den raumbezogenen Herausforderungen der Zukunft umfassend auseinandergesetzt hat. Auch waren andere Fachabteilungen sowie Expert/innen ausreichend eingebunden. Für den Landesrechnungshof ergibt sich daraus die Schlussfolgerung, dass mit den Leitstrategien und Zielen der OÖ. Raumordnungsstrategie #upperREGION2030 die Herausforderungen der Zukunft umfassend abgedeckt werden.
- Laut Landesrechnungshof stellt die Vertragsraumordnung ein wirksames Instrument dar, um die Gemeinden bei der Umsetzung ihrer Planungsziele zu unterstützen. In diesem Zusammenhang hält der Landesrechnungshof fest, dass die Abteilung Raumordnung konsequent im Zusammenhang mit der Einforderung von Baulandsicherungsverträgen vorgeht und empfiehlt, dies auch weiterhin zu tun.
- Mit der Raumordnungsgesetz-Novelle 2021 wurde die Widmungskategorie „Sozialer Wohnbau“ eingeführt. Der Landesrechnungshof hält die Schaffung einer eigenen Widmungskategorie für den sozialen Wohnbau als sehr sinnvoll.
- Zur Eindämmung des Flächenverbrauchs empfiehlt der Landesrechnungshof, dass das Land OÖ verstärkt durch Verordnungen steuern sollte. Es gelte, eine zukunftsorientierte, klimaverträgliche und nachhaltige Raumentwicklung sicherzustellen und die Inanspruchnahme von Flächen unabhängig von Gemeindegrenzen zu reduzieren. Hier ist anzumerken, dass es in Oberösterreich bereits sehr erfolgreich eine gemeindeübergreifende Entwicklung und Verwertung von Betriebsflächen in Wirtschaftsparks und INKOBA-Gebieten (Interkommunale Betriebsansiedlung) gibt. Auch beim neuen OÖ. Aktionsprogramm zur Orts- und Stadtkernbelebung müssen zumindest drei Gemeinden zusammenarbeiten, um eine Förderung zu erhalten. Im Rahmen dieses neuen OÖ. Aktionsprogramms werden bis 2027 32 Millionen Euro an Landes- und EU-Mittel in die Leerstands- und Brachflächenrevitalisierung in Oberösterreich investiert. Aus der Sicht des Landesrechnungshofs können diese Förderprogramme eine zukunftsorientierte Raumentwicklung maßgeblich unterstützen und den Baulanddruck auf Freiflächen reduzieren.
„Die vom Landesrechnungshof weiters formulierten Verbesserungsvorschläge und Empfehlungen werden von uns durchaus positiv gesehen – etwa das Vorantreiben der Digitalisierung in der Raumordnung oder der Vorschlag, dass das Land OÖ die Voraussetzungen für einen Zugriff auf die Daten des Gebäude- und Wohnungsregisters der Statistik Austria schaffen sollte“, betont Landesrat Achleitner.
„Eine klare Absage gibt es jedoch an Forderungen, für bereits gewidmetes, langjährig unbebautes Bauland eine neue Gebühr einzuführen oder dieses rückzuwidmen: In Zeiten von Teuerung und steigenden Kosten sind zusätzliche finanzielle Belastungen für die Menschen auf jeden Fall abzulehnen“, so Landesrat Achleitner. „Eine Rückwidmung von Bauland wäre im Hinblick auf das Ziel, geordnete Siedlungsflächen zu schaffen, kontraproduktiv. Auch ist keineswegs klar, welche finanziellen Belastungen auf die Gemeinden aufgrund allfälliger Rückforderungen von bereits geleisteten Erhaltungsbeiträgen zukommen könnten“, erklärt Landesrat Achleitner. „Eine lenkende Leerstandsabgabe würde zwar in die Zuständigkeit des Bundes fallen, aber auch hier gilt: Keine zusätzlichen Steuern oder Abgaben“, unterstreicht Landesrat Achleitner.