Landeskorrespondenz
(Presseaussendung vom 30.5.2023)
Der Landesrechnungshof hat den Betrieb von Gemeindealten- und Pflegeheimen gründlich unter die Lupe genommen. Das Sozialressort nimmt die Erkenntnisse des Landesrechnungshofes sehr ernst. „Ich halte es für dringend geboten, die trägerübergreifende Zusammenarbeit zu stärken und zu forcieren, um die großen Herausforderungen in der Pflege und Betreuung zu bewältigen. Die Empfehlungen des Landesrechnungshof bekräftigen mich in unseren Bestrebungen“, begrüßt Landesrat Wolfgang Hattmannsdorfer den präsentierten Bericht. Allen voran mahnt der Landesrechnungshof mehr Kooperation zwischen den Trägern von Alten- und Pflegeheimen ein. Erst vor wenigen Wochen hat das Sozialressort gemeinsam mit dem Oö. Gemeindebund und den Sozialhilfeverbänden ein Projekt zur Weiterentwicklung der Sozialhilfeverbände unter der Leitung des ehemaligen Direktors des Oö. Landesrechnungshofes Dr. Friedrich Pammer gestartet. Ziel des Projektes ist es, die Zusammenarbeit in großen Handlungsfeldern wie z.B. Personalrekrutierung oder Innovation und Projektentwicklung zu stärken.
„Wir gehen in Oberösterreich die Herausforderungen mit einem klaren Fahrplan und koordiniert mit den Trägereinrichtungen an. Dafür haben wir 2022 die Fachkräftestrategie Pflege gemeinsam mit dem Gemeindebund und dem Städtebund entwickelt“, so Hattmannsdorfer. Mehrere dieser 50 Maßnahmen werden im Bericht positiv erwähnt, unter anderem die Reduktion der Pflegeheim-Statistiken, die erst im Februar um mehr als ein Drittel gekürzt wurden. Die Reduktion der Dokumentationspflichten konnte bereits flächendeckend umgesetzt werden, die ELGA-Anbindung von Alten- und Pflegeheimen befindet sich in Umsetzung sowie empfohlene Digitalisierungsmaßnahmen in Planung. Die mit Jahresbeginn in Kraft getretene neue Heimverordnung berücksichtigt bereits die Möglichkeit der wirtschaftlichen Einsicht durch die Sozialhilfeverbände bei den konfessionellen Heimen bzw. Alten- und Pflegeheimen der Gemeinden. In einem Rundschreiben der Abteilung Soziales wurde zuletzt in Bezug auf die Heimaufnahme festgehalten, dass die unabhängige Reihung der regionalen Koordinatoren für alle Heimträger bindend und einzuhalten ist.