Bezirkshauptmannschaft Ried
Parkgasse 1 • 4910 Ried im Innkreis
Telefon (+43 7752) 912-0 • Fax (+43 732) 7720 268399
E-Mail bh-ri.post@ooe.gv.at • www.bh-ried.gv.at

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Abschlussbetriebsplan

Der Bergbauberechtigte hat bei Einstellung der Gewinnung (des Abbaus) einen eigenen Abschlussbetriebsplan aufzustellen und von der Behörde genehmigen zu lassen. Nach der Einstellung der Tätigkeiten eines Bergbaues oder eines Bergbaubetriebes könnten ohne vorkehrende Maßnahmen und ohne Kontrolle des Bergbaugeländes Gefahrenquellen auftreten und sind daher entsprechend Maßnahmen erforderlich und behördlich zu genehmigen.

Voraussetzungen:

bestehender Gewinnungsbetriebsplan oder rechtsübergeleitete Genehmigung nach dem Bergbaurecht oder der Gewerbeordnung

Benötigte Unterlagen:

  • genaue Darstellung der technischen Durchführung der Schließungs- und Sicherungsarbeiten
  • Unterlagen darüber, wie für den Schutz der Oberfläche im Interesse der Sicherheit für Personen und Sachen Sorge getragen ist
  • Unterlagen über die Wiedernutzbarmachung der Oberfläche in dem nach den Umständen gebotenen Ausmaß
  • Angaben über die Auflassung von Bergbauanlagen und Betriebseinrichtungen
  • die wesentlichen geologisch lagerstättenkundlichen und bergtechnischen Unterlagen
  • ein Verzeichnis des vorhandenen Bergbaukartenwerkes

Gebühr:

vom Verfahren abhängig

Kundenzeiten:
Montag, Mittwoch, Donnerstag und Freitag von 7:30 bis 12:00 Uhr, Dienstag von 7:30 bis 17:00 Uhr
Bitte beachten Sie: Außerhalb der Parteienverkehrszeiten (Kundenzeiten) ist ein Zutritt zum Amtsgebäude nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

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