Bezirkshauptmannschaft Ried
Parkgasse 1 • 4910 Ried im Innkreis
Telefon (+43 7752) 912-0 • Fax (+43 732) 7720 268399
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Umschreiben eines Heeresführerscheines

Der beim Bundesheer erworbene Heeresführerschein kann auf eine zivile Lenkberechtigung umgeschrieben werden. Dies ist maximal innerhalb eines Jahres nach Ende des Präsenzdienstes möglich.

Die beim Bundesheer erworbene Heereslenkberechtigung (Heeresführerschein) kann auf eine zivile Lenkberechtigung umgeschrieben werden. Dies ist maximal innerhalb eines Jahres nach Ende des Präsenzdienstes möglich.

Benötigte Dokumente:

  • Führerscheinantrag
  • Bestätigung des Bundesheeres über die Heereslenkerberechtigung
  • Heeresführerschein
  • ziviler Führerschein (sofern vorhanden)
  • ein Passfoto (35 x 45 mm Hochformat) vom Fotofachhandel

Gebühren:

Neuausstellung eines Führerscheines: Pauschalgebühr 60,50 Euro
Eintragung weiterer Klassen: Pauschalgebühr 49,50 Euro

Diese Pauschalgebühr deckt alle Abgaben und Gebühren im Zusammenhang mit dem Umschreiben des Führerscheines ab.

Kundenzeiten:
Montag, Mittwoch, Donnerstag und Freitag von 7:30 bis 12:00 Uhr, Dienstag von 7:30 bis 17:00 Uhr
Bitte beachten Sie: Außerhalb der Parteienverkehrszeiten (Kundenzeiten) ist ein Zutritt zum Amtsgebäude nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

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