Bezirkshauptmannschaft Ried
Parkgasse 1 • 4910 Ried im Innkreis
Telefon (+43 7752) 912-0 • Fax (+43 732) 7720 268399
E-Mail bh-ri.post@ooe.gv.at • www.bh-ried.gv.at

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Duplikat der Zulassungsbescheinigung (nach Verlust oder Diebstahl)

Bei Verlust oder Diebstahl des Zulassungsscheines beziehungsweise der Zulassungsbescheinigung (Teil I und II) stellt die Zulassungsstelle ein Duplikat aus. Dazu muss lediglich eine entsprechende Erklärung gegenüber der Zulassungsstelle abgegeben werden.

Zuständige Stelle:

  • Zulassungsstellen der Versicherer

Benötigte Unterlagen:

  • Vollmacht (Wenn die Erklärung nicht persönlich abgegeben wird)

Kosten:

  • Es fallen keine Gebühren an.

Kundenzeiten:
Montag, Mittwoch, Donnerstag und Freitag von 7:30 bis 12:00 Uhr, Dienstag von 7:30 bis 17:00 Uhr
Bitte beachten Sie: Außerhalb der Parteienverkehrszeiten (Kundenzeiten) ist ein Zutritt zum Amtsgebäude nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

Bezirkshauptmannschaft Ried • Parkgasse 1 • 4910 Ried im Innkreis
Telefon (+43 7752) 912-0 • Fax (+43 732) 7720 268399E-Mail bh-ri.post@ooe.gv.at

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