Bezirkshauptmannschaft Ried
Parkgasse 1 • 4910 Ried im Innkreis
Telefon (+43 7752) 912-0 • Fax (+43 732) 7720 268399
E-Mail bh-ri.post@ooe.gv.at • www.bh-ried.gv.at

Landeswappen Oberöstereich

Neuzulassung von Kraftfahrzeugen

Zuständige Stelle:

Zulassungsstellen der Versicherer

Benötigte Dokumente:

  • Meldezettel vom Hauptwohnsitz oder Meldebestätigung
  • Bestätigung über eine abgeschlossene Haftpflichtversicherung
  • Typenschein oder Einzelgenehmigung bzw. Bestätigung für die Zulassung
  • Amtlicher Lichtbildausweis
  • Vollmacht (wenn das Kraftfahrzeug nicht persönlich angemeldet wird)

Zusätzlich:

Bei Neuanmeldung: Kaufvertrag bzw. Eigentumsnachweis
Bei Gebrauchtwagenanmeldung: Prüfbericht, Kaufvertrag
Bei Leasing: Leasingbestätigung
Bei Firmenwagen: Auszug aus dem Firmenbuch oder Gewerberegister

Kundenzeiten:
Montag, Mittwoch, Donnerstag und Freitag von 7:30 bis 12:00 Uhr, Dienstag von 7:30 bis 17:00 Uhr
Bitte beachten Sie: Außerhalb der Parteienverkehrszeiten (Kundenzeiten) ist ein Zutritt zum Amtsgebäude nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

Bezirkshauptmannschaft Ried • Parkgasse 1 • 4910 Ried im Innkreis
Telefon (+43 7752) 912-0 • Fax (+43 732) 7720 268399E-Mail bh-ri.post@ooe.gv.at

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