Bezirkshauptmannschaft Ried
Parkgasse 1 • 4910 Ried im Innkreis
Telefon (+43 7752) 912-0 • Fax (+43 732) 7720 268399
E-Mail bh-ri.post@ooe.gv.at • www.bh-ried.gv.at

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Luftfahrt

Zum Abflug und zur Landung von Luftfahrzeugen dürfen grundsätzlich nur Flugplätze benutzt werden.

Zum Abflug und zur Landung von Luftfahrzeugen dürfen grundsätzlich nur Flugplätze benutzt werden. Für Starts und Landungen außerhalb von Flugplätzen (Außenabflüge und Außenlandungen) ist eine Bewilligung des Landeshauptmannes erforderlich.

 

Für die Errichtung von zivilen Flugplätzen (Land- und Wasserflugplätzen) ist eine Bewilligung der Bezirkshauptmannschaft erforderlich.

 

Nähere Informationen erhalten Sie bei der für den Fluglatz örtlich zuständigen Bezirkshauptmannschaft.

 

Kundenzeiten:
Montag, Mittwoch, Donnerstag und Freitag von 7:30 bis 12:00 Uhr, Dienstag von 7:30 bis 17:00 Uhr
Bitte beachten Sie: Außerhalb der Parteienverkehrszeiten (Kundenzeiten) ist ein Zutritt zum Amtsgebäude nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

Bezirkshauptmannschaft Ried • Parkgasse 1 • 4910 Ried im Innkreis
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