Bezirkshauptmannschaft Gmunden
Esplanade 10 • 4810 Gmunden
Telefon (+43 7612) 792-0 • Fax (+43 732) 77 20-263 399
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Naturwacheorgane (§ 54 NSchG 2001)

Naturwacheorgane unterstützen die Behörden beim Gesetzesvollzug.

Die Behörde kann zu ihrer Unterstützung sowie zur Information und Bewusstseinsbildung der Bevölkerung in Angelegenheiten des Natur- und Landschaftsschutzes freiwillige ehrenamtliche Naturwacheorgane für die Dauer von fünf Jahren bestellen.


Voraussetzungen

  • Österreichische Staatsbürgerschaft
  • Vollendung des 21. Lebensjahres
  • erforderliche körperliche, geistige und fachliche Eignung (sowie die erforderliche Verlässlichkeit)

Die erforderlichen fachlichen und rechtlichen Kenntnisse werden von der zuständigen Behörde durch eine schriftliche und mündliche Prüfung festgestellt. Die Befragung hat sich insbesondere auf die Bestimmungen des Natur- und Landschaftsschutzgesetzes 2001, der aufgrund dieses Gesetzes erlassenen Verordnungen, des Verwaltungsstrafgesetzes und des Strafgesetzbuches zu erstrecken, soweit die Kenntnis dieser Rechtsvorschriften zur Ausübung des Dienstes als Naturwacheorgan erforderlich ist sowie auf biologische Grundkenntnisse.

 

Die Naturwacheorgane sind von der Landesregierung auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Aufgaben anzugeloben. Nach der Angelobung ist ihnen ein Dienstausweis auszustellen und das Naturwacheabzeichen auszufolgen.

 

Benötigte Unterlagen

  • Antrag (zu stellen beim Amt der Landesregierung, Naturschutzabteilung, Bahnhofplatz 1, 4021 Linz)
  • 2 Passfotos
  • Lichtbildausweis (für die Prüfung)
  • Strafregisterbescheinigung
  • ärztliches Attest
  • Nachweis über die erfolgreich abgelegt Prüfung

Kundenzeiten:
Montag, Mittwoch, Donnerstag und Freitag von 7:30 bis 12:00 Uhr und Dienstag von 7:30 bis 17:00 Uhr
Bei persönlichen Behördengängen bitte wenn möglich einen Termin vereinbaren.

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