Bezirkshauptmannschaft Gmunden
Esplanade 10 • 4810 Gmunden
Telefon (+43 7612) 792-0 • Fax (+43 732) 77 20-263 399
E-Mail bh-gm.post@ooe.gv.at • www.bh-gmunden.gv.at

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Flachkollektoren

Gemäß dem Wasserrechtsgesetz sind Flachkollektoren in wasserrechtlich besonders geschützten Gebieten (Schutzgebiete, Schongebiete, Rahmenverfügungen) und in geschlossenen Siedlungsgebieten ohne zentrale Trinkwasserversorgung wasserrechtlich bewilligungspflichtig.
 
Dem Ansuchen an die zuständige Wasserrechtsbehörde für Errichtung und Betrieb einer Anlage zur Gewinnung von Erdwärme mit Flachkollektoren sind gemäß § 103 WRG 1959 folgende Projektunterlagen anzuschließen, welche von einem Fachkundigen unter Namhaftmachung des Verfassers auszuarbeiten sind:

  • Technischer Bericht
  • Planbeilagen

Benötigte Unterlagen:

Kundenzeiten:
Montag, Mittwoch, Donnerstag und Freitag von 7:30 bis 12:00 Uhr und Dienstag von 7:30 bis 17:00 Uhr
Bei persönlichen Behördengängen bitte wenn möglich einen Termin vereinbaren.

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