Landeskorrespondenz
(Presseaussendung vom 28.6.2023)
Wirtschafts- und Raumordnungs-Landesrat Markus Achleitner in der heutigen Sitzung des Kontrollausschusses des OÖ. Landtags: „Empfehlung des Landesrechnungshof, das Land solle verstärkt durch Raumordnungsprogramme steuern, wird bereits umgesetzt“
„Der OÖ. Landesrechnungshof hat in seinem aktuellen Prüfbericht über die Raumordnung in Oberösterreich sehr viele positive Aspekte hervorgehoben. Auch die Empfehlungen des Prüforgans finden weitestgehend unsere Zustimmung. So wird die Empfehlung des Landesrechnungshofes, das Land OÖ solle verstärkt durch Raumordnungsprogramme steuern, bereits umgesetzt: Bei den beiden bestehenden Raumordnungsprogrammen Linz-Umland und Eferding wird Eferding gerade erweitert. Darüber hinaus sind gemäß unserer OÖ. Raumordnungsstrategie sieben weitere regionale Grünzonen geplant, wobei zwei davon schon in Ausarbeitung sind“, betonte Wirtschafts- und Raumordnungs-Landesrat Markus Achleitner in der heutigen Sitzung des Kontrollausschusses des Oö. Landtags.
„Wir wollen nichts pauschal für das ganze Bundesland verordnen, sondern dort durch Grünraumprogramme steuern, wo es auch sinnvoll ist: Daher werden von den sieben geplanten regionalen Grünzonen derzeit bereits zwei konkret ausgearbeitet, für das Trattnachtal und das Untere Trauntal“, unterstrich Landesrat Achleitner. Das regionale Raumordnungsprogramm „Trattnachtal“ soll 14 Gemeinden umfassen, unter anderem Bad Schallerbach, Wallern, Taufkirchen und Grieskirchen. Das regionale Raumordnungsprogramm „Unteres Trauntal“ soll 24 Gemeinden umfassen, unter anderem Wels, Allhaming, Marchtrenk, Lambach, Steinhaus und Gunskirchen. „Diese weiteren Grünraumprogramme werden vom Rechnungshof in seinem Prüfbericht auch begrüßt“, so Landesrat Achleitner.
„Auch die Empfehlung des Prüforgans, das Land OÖ solle auf die Gemeinden einwirken, bei Neuwidmungen Baulandsicherungsverträge abzuschließen, wird bereits umgesetzt. Der Landesrechnungshof hat in seinem Prüfbericht festgehalten, dass die Abteilung Raumordnung konsequent im Zusammenhang mit der Einforderung von Baulandsicherungsverträgen vorgeht“, hob Landesrat Achleitner hervor.
Landesrat Achleitner verwies auch darauf, dass der OÖ. Rechnungshof in seinem Prüfbericht ganz klar dargestellt hat, wie die Nutzung des Bodens in unserem Bundesland tatsächlich aussieht:
• Die Gesamtfläche von Oberösterreich beträgt 1.198.578 ha.
• Davon entfallen 1.107.763 ha oder 92,4 Prozent der Landesfläche auf Grünland.
• Wobei sich das Grünland in Oberösterreich zu 49,2 Prozent auf landwirtschaftliche Flächen bzw. Ödland, 39,6 Prozent auf Wald, 2,1 Prozent auf Gewässer und 1,5 Prozent auf Freizeit- und Erholungsflächen bzw. Sonderwidmungen aufteilt.
• Von der Gesamt-Landesfläche entfallen weiters 28.915 ha oder 2,4 Prozent auf Verkehrsflächen und
• 61.961 ha oder 5,2 Prozent auf Bauland.
• Wobei hier anzumerken ist, dass nur rund 40 % des Baulandes in unserem Bundesland tatsächlich bebaut sind.
„Weiters hat das Prüforgan anerkannt, dass die Baulandreserven in Oberösterreich in den vergangenen Jahren zurückgegangen sind. Dieser Rückgang betrifft alle Widmungsarten. Am stärksten war der Rückgang im Bereich der überwiegenden Wohnnutzungen mit -10,5 % in den vergangenen Jahren. Der Rückgang ist, wie der Landesrechnungshof hervorhebt, einerseits auf eine höhere Bautätigkeit und andererseits auch auf geringere Neuwidmungen zurückzuführen“, erläuterte Landesrat Achleitner.
Sorgsamer Umgang mit Bodenressourcen und zugleich Weiterentwicklung des Landes ermöglichen:
Landesrat Achleitner unterstrich erneut, dass Oberösterreichs Raumordnungspolitik, die in der OÖ. Raumordnungsstrategie #upperREGION2030 und im Oö. Raumordnungsgesetz festgeschrieben sei, einen ganz klaren Grundsatz verfolge: „Wir gehen mit unserer wertvollen Ressource Boden sorgsam um, aber wir wollen auch die Weiterentwicklung unseres Landes ermöglichen – wir wollen, dass junge Familien die Chancen haben, Wohnraum zu schaffen, und wir wollen, dass Betriebe sich ansiedeln oder erweitern können, damit Arbeitsplätze gesichert werden und neue entstehen können.“
Dazu gebe es folgende Zielsetzungen:
• Schutz von Landschaft, Umwelt und Klima und von Flächen für den Tourismus und eine leistungsfähige Land- und Forstwirtschaft
• Sparsame Grundinanspruchnahme
• Kompakte Siedlungsentwicklung, Stärkung von Stadt- und Ortskernen
• Sicherung der räumlichen Voraussetzungen für eine leistungsfähige Wirtschaft, eine funktionsfähige Infrastruktur und einen leistungsfähigen öffentlichen Verkehr
„Dafür werden auch ganz konkrete Maßnahmen gesetzt“, so Landesrat Achleitner weiters - wie beispielsweise:
• Entwicklung nach innen statt Wachsen an den Ortsrändern oder Bauen auf der grünen Wiese – durch Ortskernbelebung und Nutzung von Leerständen
• Die Revitalisierung von leerstehenden Gebäuden und Brachflächen hat generell Vorrang vor Neuwidmungen
• Wir setzen auf Baulandmobilisierung
• Es gibt einen Stopp für Parkplatzwüsten rund um Einkaufszentren
• Keine Supermärkte mehr an Kreisverkehren
„Eine klare Absage gibt es jedoch an Forderungen des Landesrechnungshofs, für bereits gewidmetes, langjährig unbebautes Bauland eine neue Gebühr einzuführen oder dieses rückzuwidmen: In Zeiten von Teuerung und steigenden Kosten sind zusätzliche finanzielle Belastungen für die Menschen auf jeden Fall abzulehnen“, bekräftigte Landesrat Achleitner. „Eine Rückwidmung von Bauland wäre im Hinblick auf das Ziel, geordnete Siedlungsflächen zu schaffen, kontraproduktiv. Auch ist keineswegs klar, welche finanziellen Belastungen auf die Gemeinden aufgrund allfälliger Rückforderungen von bereits geleisteten Erhaltungsbeiträgen zukommen könnten“, erläuterte Landesrat Achleitner. „Eine lenkende Leerstandsabgabe würde zwar in die Zuständigkeit des Bundes fallen, aber auch hier gilt: Keine zusätzlichen Steuern oder Abgaben“, unterstrich Landesrat Achleitner neuerlich.