Landeskorrespondenz
(Presseaussendung vom 3.7.2023)
Beeinträchtigten Sozialhilfe-Bezieher/innen in Werkstätten bleiben künftig bis zu 160 € mehr im Monat
Landeshauptmann Mag. Thomas Stelzer und Sozial-Landesrat Dr. Wolfgang Hattmannsdorfer setzen eine weitere Verbesserung für Menschen mit Beeinträchtigung in Oberösterreich um: Sozialhilfe-Bezieher/innen in einer geschützten Arbeit oder fähigkeitsorientieren Aktivität müssen sich ihre Einkünfte („Taschengeld“) aus diesen Aktivitäten künftig nicht mehr vollständig auf die Sozialhilfe anrechnen lassen, sondern es bleibt ein monatlicher Freibetrag von bis zu 160 Euro.
„Oberösterreich ist ein starkes Bundesland, sowohl wirtschaftlich als auch sozial. Daraus ergibt sich eine doppelte Verantwortung für jene, die unsere besondere Unterstützung brauchen. Gerade die Unterstützung von Menschen mit Beeinträchtigungen ist eine zentrale Aufgabe der Politik. Arbeit und Leistung werden bei uns anerkannt und wertgeschätzt. Für uns spielt es keine Rolle, ob es dabei um Menschen mit oder ohne Beeinträchtigungen geht. Mit dieser Verbesserung stellen wir eine Ungerechtigkeit im Bereich der Sozialhilfe ab.“
Landeshauptmann Mag. Thomas Stelzer
„Wir nehmen in Oberösterreich unsere Verantwortung für die Inklusion von Menschen mit Beeinträchtigung wahr. Wir müssen es unterstützen, wenn Menschen mit Beeinträchtigung, die Sozialhilfe beziehen, einen Teil ihrer Einkünfte aus einer fähigkeitsorientierten Aktivität oder geschützten Arbeit bestreiten. Damit setzen wir ein weiteres Zeichen, dass wir in Oberösterreich Menschen mit Beeinträchtigung aktiv in den Arbeitsmarkt integrieren. Mit der Einführung eines Freibetrages von bis zu 160 Euro setzen wir hier einen weiteren Schritt.“
Sozial-Landesrat Dr. Wolfgang Hattmannsdorfer
Die entsprechende Verordnung ist seit 1. Juli in Kraft. In Oberösterreich sind etwa 400 Personen betroffenen. Der Freibetrag beträgt 15 % des Netto-Ausgleichszulagen-Richtsatzes, also der derzeitigen Höhe der Sozialhilfe, wenn sie voll ausbezahlt wird. Oberösterreich hatte diesen Freibetrag bereits im Vorgängermodell der Sozialhilfe, der jedoch bei der bundesweiten Vereinheitlichung der Sozialhilfe nicht mehr berücksichtigt wurde. Seit seinem Amtsantritt hat sich Landesrat Hattmannsdorfer intensiv um eine rechtliche Klarstellung durch den Bund eingesetzt, die nun vorliegt und umgesetzt wurde.
Mit der Novelle des Sozialhilfe-Ausführungsgesetz (SOHAG) wurden bereits mit Jahreswechsel für bestimmte Gruppen deutliche Verbesserungen umgesetzt: So bekommen Bewohner von Frauenhäusern oder Einrichtungen für Menschen mit Beeinträchtigungen künftig den vollen Sozialhilfe-Richtsatz.
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Quelle: Land OÖ/Max Mayrhofer, Verwendung mit Quellenangabe (2,42 MB).
Bildtext: Sozial-Landesrat Wolfgang Hattmannsdorfer und Landeshauptmann Thomas Stelzer.