Landeskorrespondenz
(Presseaussendung vom 5.7.2023)
Das heute von der EU-Kommission vorgestellte Ernährungs- und Biodiversitätspaket umfasst neben neuen Vorgaben zum Saatgutrecht, das EU-Bodengesundheitsgesetz (Soil health law) und die Verordnung zur Neuen Gentechnik (NGT).
Mit dem Verordnungsentwurf zur Neuen Gentechnik beabsichtigt die EU-Kommission eine massive Aufweichung des Gentechnikrechts zu Lasten der Konsument:innen. Die meisten Pflanzen, deren Erbgut mit neuen Methoden wie der sogenannten Genschere verändert wurden, sollen nicht mehr den bisher geltenden strengen Gentechnik-Regelungen unterliegen. Umwelt- und Klima-Landesrat Stefan Kaineder: „Wir alle wollen wissen, was wir essen. Dafür braucht es Transparenz und Kennzeichnung, ganz besonders wenn es sich um Produkte handelt, bei denen gentechnische Verfahren im Spiel sind. Das Vorsorgeprinzip muss weiterhin über allem stehen, eine Aufweichung der Risikobewertung und Zulassungsverfahren für neue Gentechnik gefährdet die österreichischen Bäuerinnen und Bauern, besonders auch wo Österreich mit gentechnikfreier Produktion und der Bio-Landwirtschaft Vorreiter in Europa ist. Bundesministerin Gewessler, Bundesminister Rauch und Bundesminister Totschnig müssen sich mit allen Mitteln gegen diese Verordnung stellen und die Wahlfreiheit der Konsumentinnen und Konsumenten verteidigen.“
Die Entscheidung, für welche Produkte die Regelungen fallen gelassen werden, basiert im Wesentlichen auf einer kurzen Liste von Kriterien, die absolut keine ausreichende Sicherheitsbewertung darstellen. Für Konsument:innen wäre nicht mehr erkennbar, ob ein Produkt gentechnisch verändert wurde oder solche Zutaten enthält. Zudem sieht der Entwurf zur Verordnung vor, dass für die Pflanzen dieser Kategorie 1 die Zulassungspflicht zum Anbau und damit auch Anbauverbote aufgehoben werden.
„Umfragen bestätigen ein hohes Potential für den Ausbau der Bio-Landwirtschaft. Diese Entwicklung muss von der Politik unterstützt werden, um die Zukunft unserer regionalen Landwirtschaft zu sichern. Mit der neuen Verordnung stellen sich massive Fragen in Bezug auf Koexistenz, da Österreich den Anbau dieser neuen Gentechnik-Pflanzen nicht mehr untersagen kann“, befürchtet Umwelt- und Klima-Landesrat Stefan Kaineder.
Viele Jahre wurde darum gerungen, auch für das Umweltmedium Boden Vorgaben zum Schutz wie bereits für Luft und Wasser zu erreichen. Analysen zufolge gelten 60 bis 70 Prozent der Böden in Europa als nicht gesund. Die mit dem Flächenverbrauch einhergehende Versiegelung von Böden und der Verlust der Bodenfunktionen führt unweigerlich zu erheblichen Auswirkungen auf die Umwelt: wie Staubbelastung, sommerliche Hitze, Biodiversitätsverlust, Grundwasserspiegelabsenkungen, Hochwasserbildung, verringerte landwirtschaftliche Produktion, die in den letzten Jahren und Jahrzehnten zu erheblichen Schäden geführt haben. Es wird von europäischer Seite davon ausgegangen, dass die zunehmende Verschlechterung der Bodenqualität jährliche Kosten bis zu 361 Milliarden Euro verursacht. Auf Basis der EU-Bodenstrategie 2030 wurde nun die Richtlinie zum Schutz und zur Wiederherstellung gesunder Böden vorgelegt. Ziel ist, dass bis 2050 alle europäischen Böden einen gesunden Zustand aufweisen. Kernpunkte der Maßnahmen sind u.a. die Schaffung sogenannter „Bodenbezirke“, die Etablierung eines einheitlichen Monitorings zu Bodengesundheit und Bodenverbrauch und die Ermittlung von kontaminierten Standorten und deren Sanierung.
„Während eine massive Verschlechterung der Böden durch Nährstoffverluste die globale Ernährungssicherheit gefährdet, ist es in Österreich der ungehemmte Verbrauch von Flächen die dringlich eine verantwortungsvolle Bodenpolitik auf allen Ebenen erfordern. Mit dem Bodengesundheitsgesetz wird nun erstmals ein Rahmen für längst überfällige Bodenschutzagenden vorgegeben. Bei der Freude darüber bleibt der Wermutstropfen, dass keine Meilensteine zur Zielerreichung festgelegt werden. Es wird nun an Österreich und auch den Bundesländern liegen, den Rahmen der Richtlinie zu nutzen und verbindliche Regelungen als wirkungsvolle Hebel zum Schutz der endlichen Ressource zu schaffen“, so Klima- und Umweltlandesrat Stefan Kaineder.