LH-Stv. Haimbuchner zur Abstimmung über die EU-Wiederherstellungsverordnung: Natur- und Artenschutz funktionieren nur im gelebten Miteinander

Landeskorrespondenz

(Presseaussendung vom 13.07.2023)

Am Mittwoch hat das EU-Parlament über das Renaturierungsgesetz abgestimmt und selbiges mit hauchdünner Mehrheit beschlossen. Ziel des Gesetzes ist es, bis 2030 mindestens 20% der Flächen und Meeresgebiete in der EU zu renaturieren. Bis 2050 sollen alle Ökosysteme, die einer Renaturierung bedürfen, wiederhergestellt werden. Betroffen sind explizit nicht nur Naturschutzgebiete, sondern insbesondere bewirtschaftete Flächen wie Wälder, Felder und auch städtische Gebiete. Monokulturen sollen zurückgedrängt und entwässert, landwirtschaftlich genutzte Moorgebiete wiederhergestellt werden. Wiewohl es Aufgabe der Mitgliedsstaaten sein wird, entsprechende Maßnahmen zu erarbeiten, so bildet das Gesetz dennoch ein enges Korsett, das gerade in flächenmäßig vergleichsweise kleine Staaten wie Österreich große Auswirkungen hat. Insbesondere die Land- und Forstwirtschaft wird von der Regelung massiv betroffen sein.

 

„Natürlich begrüße ich als Naturschutzreferent das Ziel der Verbesserung unserer Habitate, ich halte nur den Weg, wie die EU dieses Ziel erreichen will, für falsch. Die geplanten Eingriffe und Einschränkungen in das Eigentum von Grundstücksbesitzerinnen und Grundstücksbesitzern stehen dem Kooperationsgrundsatz entgegen, dem wir uns im oberösterreichischen Naturschutz seit Jahren verpflichtet fühlen. Wir setzen auf die Zusammenarbeit, insbesondere mit unseren Landwirtinnen und Landwirten, um Erfolge im Natur- und Artenschutz zu erzielen. Und wir wissen in Oberösterreich selbst am besten, was in Oberösterreich im Rahmen des Natur- und Artenschutzes machbar und sinnvoll ist und was nicht. Ich verfolge seit über einem Jahrzehnt eine sehr konsequente Natur- und Artenschutzstrategie, die auch nachweisliche Erfolge erzielt hat. Diese Erfolge basieren zu einem großen Teil auf Kooperation und insbesondere auf dem Vertragsnaturschutz mit unseren Landwirtinnen und Landwirten. Das jetzt von der Europäischen Union favorisierte zentralistische „Drüberfahren“ würde das Modell des Vertragsnaturschutzes insgesamt und damit unsere bisherigen Erfolge gefährden. Die angestrebten Ziele und Zwischenziele der potentiellen Wiederherstellungsverordnung sind überdies auch aus Sicht der Fachexpertinnen und Fachexperten für Naturschutz des Landes Oberösterreich in dieser Form nicht erreichbar. Dass wir mit unserer Kritik nicht alleinstehen, zeigt auch die durchwegs negative gemeinsame Stellungnahme der Bundesländer zur geplanten Verordnung“, stellt Naturschutzreferent Landeshauptmann-Stv. Dr. Manfred Haimbuchner die Praxistauglichkeit der Vorgehensweise der EU in Frage.