Landeskorrespondenz
(Presseaussendung vom 01.08.2023)
Im Frühjahr dieses Jahres wurde von der Lebensmittelaufsicht zum Teil gemeinsam mit der Trinkwasseraufsicht eine Schwerpunktaktion zu Trinkwasser auf Märkten und in der Eventgastronomie durchgeführt. Ziel der Schwerpunktaktion war die Überprüfung der Trinkwasserqualität hinsichtlich der Einhaltung der geltenden lebensmittelrechtlichen Vorschriften für Trinkwasser. Die Einhaltung der mikrobiologischen Anforderungen an Trinkwasser ist besonders in den Sommermonaten bei Events, Märkten, Sportveranstaltungen, Freizeiteinrichtungen oder an öffentlichen Plätzen eine große Herausforderung.
Österreichweit wurden 202 Proben von der Agentur für Gesundheit Ernährungssicherheit (AGES) untersucht mit dem Ergebnis einer Beanstandungsquote von rund 22 Prozent, die zum Hauptteil auf mikrobiologische Verunreinigungen zurückzuführen ist. In Oberösterreich wurden 20 Proben gezogen, von denen vier Proben als für den menschlichen Verzehr ungeeignet beurteilt werden mussten. Die Beanstandungsquote von 20 Prozent liegt im Bundesdurchschnitt.
Ursachen die zu Beanstandungen führen, sind u.a. eine nicht sachgerechte Errichtung von Leitungsprovisorien, die Verwendung von ungeeigneten Materialien wie bspw. Gartenschläuche, stehendes Wasser in den Leitungen und mangelnde Reinigung der Installationen.
„Jede fünfte Probe von Märkten oder Events wurde beanstandet, hier gibt es ganz klar Verbesserungsbedarf. Mit der aktualisierten Leitlinie für Festveranstaltungen wird die OÖ. Lebensmittelaufsicht neben der Kontrolle auch ihrem Beratungsauftrag gerecht. Den Veranstalterinnen und Veranstaltern wird nun ein praktischer Leitfaden zur Hand gegeben, um lebensmittelrechtliche Bestimmungen einhalten zu können“, so Umwelt- und Klima-Landesrat Stefan Kaineder.
Neue Leitlinie für Feste
Um für Veranstalter:innen Hilfestellung zu leisten und die Vorgaben kompakt darzustellen, wurde die Leitlinie für Festveranstaltungen (Messen, Volksfeste, ortsveränderliche oder nichtständige Betriebsstätten bei Veranstaltungen im Freien, in Zelten u.dgl.) überarbeitet. Diese enthält neben den gesetzlichen Vorschriften auch Tipps, wie die lebensmittelrechtlichen Bestimmungen eingehalten werden können.
Hintergrundinformation
In der Eventgastronomie, bei Jahrmärkten, Märkten, Gastronomieeinrichtungen, Sportveranstaltungen, Freizeiteinrichtungen usw., bzw. an öffentlichen Plätzen in den Sommermonaten wird die Versorgung mit Trinkwasser durch Leitungsprovisorien oder durch transportable Behälter (Kanister) sichergestellt. Das Trinkwasser wird zumeist von der öffentlichen Trinkwasserversorgungsanlage (WVA) bezogen. Das Hauptaugenmerk bei der Durchführung der Monitoringaktion zur Überprüfung von Trinkwasser auf Märkten und in der Eventgastronomie wurde auf die Qualität des Trinkwassers, wie es bei den Verbraucher:innen verwendet wird, gelegt. Etwaige nachteilige Beeinflussungen durch die Armaturen, Leitungsprovisorien bzw. die transportablen Behälter sollten erhoben werden. Die Entnahme der Proben aus der Gastronomieeinrichtung erfolgte ohne Entfernung der Anbauteile, ohne Spülung der beprobten Armatur und ohne Desinfektion der Armatur.