LR Kaineder: Kontrolle von Wochenmärkten durch Lebensmittelaufsicht brachte durchwegs gute Ergebnisse

Landeskorrespondenz

(Presseaussendung vom 04.08.2023)

Kontrolliert wurden von der Oö. Lebensmittelaufsicht leicht verderbliche Waren auf Märkten, die nur Freitag oder Samstag stattfinden. So wurden von den Aufsichtsorganen roher und geräucherter Fisch sowie Fischaufstriche und Fischlaibchen, Streichkäse und Aufstriche, Würste, Speck, Fleisch, Faschiertes, Sulzen und Pasteten, weiters Mehlspeisen und in Gläser abgefüllte Speisen beprobt. Ziel war, die Genusstauglichkeit dieser sensiblen Waren zu überprüfen.

 

Insgesamt wurden 43 Proben bei der AGES, Institut für Lebensmittelsicherheit in Linz, zu Analyse eingereicht. Zwei Proben wurden aufgrund mikrobiologischer Mängel beanstandet, eine aufgrund eines Kennzeichnungsmangels.

 

„Bäuerliche Produkte bringen Handwerk und Vielfalt auf unseren Tisch. Auf Märkten können sich die Konsumentinnen und Konsumenten direkt bei den Produzentinnen und Produzenten informieren, verkosten und so manche neue Köstlichkeit entdecken. Damit die Qualität auch stimmt, haben die oberösterreichischen Lebensmittelaufsichtsorgane besonders sensible Produkte unter die Lupe genommen – damit dem Genuss nichts im Wege steht“, so Umwelt- und Klima-Landesrat Stefan Kaineder.

 

Schwerpunkt der Untersuchung war eine sensorische sowie mikrobiologische Überprüfung hinsichtlich eines etwaigen Verderbes der Proben sowie dem Nachweis von Hygieneindikatoren. Zudem wurden die Proben auf pathogene (krankmachende) Mikroorganismen wie Salmonellen und Listerien überprüft. Geräucherte Lebensmittel (bsp. Räucherfische) wurden zusätzlich auf den Gehalt an polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffen (PAK) untersucht. Das sind krebserregende Substanzen, die durch unvollständige Verbrennungsprozesse in Lebensmitteln entstehen können.

 

Bei verpackten Lebensmitteln wurde zudem die Einhaltung der Kennzeichnungsvorschriften für Lebensmittel kontrolliert.

 

Ergebnisse der Schwerpunktaktion

Eine Probe Geflügelbratwürste sowie eine Probe Hirschwurst wurden jeweils aufgrund einer erhöhten Keimzahl als wertgemindert beurteilt. Die beiden in Bezug auf Geruch und Geschmack unauffälligen Proben wiesen jedoch keine pathogenen Keime auf, weshalb sie grundsätzlich noch verzehrt werden konnten. Den Betrieben wurden von der Lebensmittelaufsicht die Durchführung betrieblicher Verbesserungen angeordnet.

Vier Proben (Lamm-Faschiertes, mariniertes Schweinskaree, Grillspieße, geräucherte Brachse), welche sensorisch unauffällig waren, wiesen geringfügig erhöhte Keimzahlen auf. In diesen Fällen wurden die betroffenen Betriebe von der Lebensmittelaufsicht darauf hingewiesen, im Rahmen der Eigenverantwortung Verbesserungsmaßnahmen in der Verarbeitungshygiene bzw. bei der Einhaltung der Kühlkette – im Sinne einer Risikominderung - zu setzen. Alle anderen Proben waren aus sensorischer und mikrobiologischer Sicht nicht zu beanstanden.

 

Der Gehalt an polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffen war in allen untersuchten Räucherwaren (Räucherfische, geräucherter Speck) deutlich unterhalb der gesetzlichen Grenzwerte.

 

Bei den verpackten Lebensmitteln wurde bei einer Probe ein Mangel in der Kennzeichnung der allergenen Zutaten festgestellt.