Landeskorrespondenz
(Presseaussendung vom 07.09.2023)
Ein Jahr voller Vorschläge aber Null Umsetzung. Ministerium lässt Chance zur Verhinderung von Schummelei bei Führerscheinprüfungen ungenutzt verstreichen.
Die folgende Erzählung würde man in einem Spionage-Thriller erwarten. Realität wird sie aber in zahlreichen Fahrschulen in ganz Österreich. Mit Mini-Kameras in der Kleidung und Microhörgeräten im Ohr schummeln sich jährlich zahlreiche Führerscheinanwärter/innen durch die Prüfung. Seit 2018 werden in Oberösterreich solcherlei Schummeleien aufgedeckt. Alleine im vergangenen Jahr wurden in Oberösterreich mehr als 30 Manipulationsversuche bei Führerscheinprüfungen aufgedeckt. Tendenz steigend!
Die Taktiken der Betrüger/innen werden immer ausgefeilter. Schließlich ist dieses lukrative Geschäftsmodell für die Hintermänner höchst profitabel. Rund 2500 Euro und mehr werden berappt, um mit dem richtigen Einsagen der Antworten durch die Theorieprüfung gelenkt zu werden. „Wir sprechen hier von Mafia-Strukturen, die sich zunehmend etablierten. Das Equipment selbst wird immer ausgefeilter. Die Hörgeräte selbst sind so klein, dass sie mit Hilfe von Magneten im Ohr angebracht werden. Das macht es immer schwieriger die Schummler auf frischer Tat zu ertappen“, unterstreicht der Landesrat für Infrastruktur Mag. Günther Steinkellner.
Bereits im vergangenen Jahr wandte sich Landesrat Mag. Günther Steinkellner an den Bund, um diesen Entwicklungen Einhalt zu gebieten. Mit einem umfangreichen 10 Punkte Plan wurden Maßnahmen zur Vereitelung vorgeschlagen. Einer dieser Maßnahmen sah die Schaffung eines einschlägigen Betrugstatbestand für diese Art des Erschwindelns von Führerscheinen vor. Von Seiten des BMK sah man allerdings keine Veranlassung aktiv zu werden.
Ein Vorfall in der Steiermark belegt nun einmal mehr, wie goldrichtig Landesrat Steinkellner mit seiner Forderung lag. Nachdem hier zahlreiche Prüflinge beim Schummeln erwischt wurden, scheiterte die Mission „Führerscheinschummelei“. Die Schummler/innen wurden vom Bezirksgericht zu Strafen zwischen 880 und 2.640 Euro verurteilt. Der oberste Gerichtshof allerdings hob diese Entscheidungen auf, weil kein einziger Paragraf aus dem Strafgesetzbuch anwendbar ist. Fazit: Die Geldstrafen mussten rückerstattet werden.
Für Landesrat Steinkellner eine herbe Enttäuschung: „Der Hausverstand rebelliert gegen solch ein Ergebnis. Bereits vor einem Jahr sind wir mit Lösungsansätzen auf das zuständige Bundesministerium zugekommen und haben auf die Bildung entsprechender Gesetze für diese Führerscheinschummelei hingewiesen. Leider sind wir auf taube Ohren gestoßen. Es sollte im Interesse eines Staates sein, dass er vernünftige Regeln schafft, die von allen akzeptiert werden. Für jeden rechtschaffenden Österreicher und jede rechtschaffenden Österreicherinnen ist ein solches Vorgehen absolut unverständlich. Die Gewinner und Gewinnerinnen sind mafiöse Vereinigungen, welche sich durch Schummelei bereichern. Weder werden unsere Straßen sicherer, noch wird in das Vertrauen des eigenen Volkes investiert“, fasst Steinkellner abschließend zusammen.