Die Naturschutzreferenten von Oberösterreich, Salzburg und Niederösterreich fordern die periodische Evaluierung und Anpassung des Schutzstatus von europarechtlich geschützten Arten

Landeskorrespondenz

(Presseaussendung vom 18.9.2023)

Vor dem Hintergrund der aktuellen Überlegungen der EU-Kommission, den Schutzstatus von Wölfen zu ändern, sehen die Naturschutzreferenten der Bundesländer Oberösterreich (Manfred Haimbuchner), Niederösterreich (Susanne Rosenkranz) und Salzburg (Marlene Svazek) die dringende Notwendigkeit einer generellen Aktualisierung und Adaptierung der Anhänge IV und V der Flora-Fauna-Richtlinie. 

Nicht nur der unter Anhang IV der FFH-Richtlinie fallende Schutzstatus des Wolfes sollte überprüft werden, sondern es soll eine generelle periodische Evaluierung der in Anhang IV und V befindlichen Schutzgüter erfolgen. Gefordert wird eine 6-jährige Überprüfung auf Basis des periodisch erscheinenden Berichtes der FFH-Richtlinie über den Erhaltungszustand von Schutzgütern. Die aus diesem Bericht ableitbaren Erkenntnisse sollen künftig zu einer Anpassung des Schutzstatus von Arten in den Anhängen IV und V der FFH Richtlinie führen. 

Die Forderung der Naturschutzreferenten leitet sich aus den unterschiedlichen Entwicklungen der Schutzgüter seit dem Inkrafttreten der FFH-Richtlinie im Jahr 1992 ab. In vielen Mitgliedstaaten haben sich die Bestände einzelner Schutzgüter weit über den erhaltungsfähigen Bestand hinaus erholt, sodass ein derart strenger Schutz, wie ihn etwa Anhang IV der FFH-Richtlinie vorsieht, einer Neubewertung zugänglich sein muss. Arten und Schutzgüter, welche tendenziell eine negative Entwicklung nehmen, sollen im Rahmen der geforderten Evaluierung eine entsprechende Aufwertung hinsichtlich ihres Schutzstatus erhalten. Die Anhänge IV und V der FFH-Richtlinie beinhalten jene Liste von Tier- und Pflanzenarten (Schutzgütern), welche derzeit europaweit mit unterschiedlicher Intensität unter Schutz stehen.

„Als Naturschutzreferent ist es meine Aufgabe, jene Bestände der heimischen Tierwelt zu schützen, die ohne unser Zutun und ohne unseren Schutz vermutlich untergehen würden. Durch dieses Verständnis von Natur- und Artenschutz haben wir es geschafft, einzelne Bestände vor dem Verschwinden zu bewahren und zu selbsterhaltungsfähigen Populationen zurückzuführen. Bei einzelnen Spezies ist uns das so gut gelungen, dass wir bereits weit über den Status des selbsterhaltungsfähigen Bestandes hinausgewachsen sind, sodass diese Populationen selbst größere Verluste unbeschadet überstehen würden. Andere Arten hingegen werden künftig verstärkt unseren Schutz brauchen, um das Ziel einer selbsterhaltungsfähigen Population zu erreichen und sich dauerhaft stabilisieren zu können. Vor diesem Hintergrund plädiere ich für eine regelmäßige Anpassung der Schutzgüter der FFH-Richtlinie, damit wir das schützen können, was unseren Schutz braucht und das nicht schützen müssen, was unseren Schutz nicht braucht“, zeigt sich Naturschutzreferent Landeshauptmann-Stv. Dr. Manfred Haimbuchner von der Notwendigkeit von Anpassungen der FFH-Anhänge überzeugt.

Mit dieser, der Entwicklung der Arten angepassten Flexibilität erreicht man nicht nur einen effektiven Einsatz von Naturschutzmitteln für den wirklich notwendigen Schutz, sondern erhält auch die Akzeptanz der betroffenen Bürgerinnen und Bürger.