Landeskorrespondenz
(Presseaussendung vom 18.10.2023)
„Novelle des OÖ. Tourismusgesetzes wird in der morgigen Landtagsausschussrunde diskutiert – Handlungsfelder und Maßnahmen in Oberösterreichs Tourismus sollen auf die aktuellen Entwicklungen ausgerichtet werden“
Mit der Novellierung des OÖ. Tourismusgesetzes und der neuen OÖ. Tourismusstrategie 2030 wird die Tourismus-, Erholungs- und Freizeit-Wirtschaft in Oberösterreich auf neue Beine gestellt: „Mit dem bestehenden OÖ. Tourismusgesetz wurde 2018 der rechtliche Rahmen für grundlegende Neufestlegungen in Oberösterreichs Tourismus geschaffen. Um die daraus abgeleiteten Handlungsfelder und Maßnahmen auf die aktuellen Entwicklungen ausrichten zu können, wurde ein Auslaufen dieses Gesetzes per 31. Dezember 2023 festgelegt. Zugleich ist bereits im vergangenen Jahr ein breit angelegter Arbeits- und Entwicklungsprozess für die neue Landes-Tourismusstrategie 2030 durchgeführt worden, auf die die nunmehr geplante Novellierung des OÖ. Tourismusgesetzes aufbaut. Der jetzt vorliegende Gesetzesentwurf wird morgen, Donnerstag, im zuständigen Ausschuss des OÖ. Landtages beraten. Darin enthalten sind etwa die Präzisierung der Aufgabenbereiche des Landestourismus-Organisation, der Tourismusverbände und Gemeinden sowie des Expertengremiums Strategie-Board, aber auch Klarstellungen zur Freizeitwohnungspauschale infolge der diesbezüglichen VfGH-Erkenntnisse des vergangenen Jahres“, erklärt Wirtschafts- und Tourismus-Landesrat Markus Achleitner.
Die Ausrichtung der künftigen OÖ. Tourismusstrategie 2030 ist in einem breit angelegten Prozess diskutiert und festgelegt worden. So hat es eine Online-Befragung mit Teilnahmemöglichkeit aller oö. Touristiker/innen sowie Experten- und Stakeholderinterviews gegeben. Insgesamt haben mehr als 700 Personen an diesem Prozess teilgenommen.
„Mit der geplanten Novelle des OÖ. Tourismusgesetzes werden unter anderem auch das Meldewesen zur Ortstaxe sowie der Tourismusbeiträge per 1. Jänner 2025 vollständig digitalisiert. Auf der Basis der diesbezüglichen Erkenntnisse des Verfassungsgerichtshofes im Vorjahr gibt es auch Klarstellungen zur Freizeitwohnungspauschale. So entsteht die Abgabenpflicht, wenn tatsächlich eine Freizeitnutzung vorliegt, und erfolgt eine Befreiung, wenn sich die Liegenschaft im gleichen Ort wie der Hauptwohnsitz befindet. Diese Klarstellungen werden auch die Anwendbarkeit für die Gemeinden erleichtern“, erläutert Landesrat Achleitner.
„Das neue OÖ. Tourismusgesetz und die neue OÖ. Tourismusstrategie sind auch die Grundlage dafür, dass die Tourismusverbände künftig noch enger zusammenarbeiten sollen. Die neue Tourismusstruktur sollen die Tourismusverbände gemeinsam mit dem Landestourismusverband und unter Begleitung von externen Fachexperten selbst erarbeiten. Ziel ist, die neue Struktur ab 1. Jänner 2025 durch Verordnung zu verankern“, kündigt Landesrat Achleitner an.
„Es geht darum, die beste Struktur für Oberösterreichs Tourismusorganisationen zu finden, um so die Schlagkraft der Organisationen und die internationale Sichtbarkeit der Regionen Oberösterreichs als Urlaubsziel noch weiter zu erhöhen. Das wird am besten dadurch erreicht, dass man Kompetenzen strukturell und organisatorisch bündelt und damit Ressourcen für die eigentlichen Aufgaben der Tourismusverbände freimacht“, erläutert Landesrat Achleitner. So hat sich auch gezeigt, dass der Zusammenschluss von den ursprünglich 104 oö. Tourismusverbänden auf nunmehr 19 Tourismusverbände in Oberösterreich die Schlagkraft der Tourismusorganisationen deutlich erhöht hat.
„Mehr Gäste nach Oberösterreich zu holen, muss das zentrale Ziel von allen sein“, unterstreicht Wirtschafts- und Tourismus-Landesrat Markus Achleitner.