Landesrat für Mobilität Mag. Günther Steinkellner: Krank hinterm Steuer

Landeskorrespondenz

(Presseaussendung vom 19.10.2023)

Medikamente können die Verkehrssicherheit stark beeinträchtigen. Besonders in den krankheitsintensiven Herbst- und Wintermonaten sollten sich Grippe- oder Erkältungsgeplagte über potentielle Nebenwirkungen informieren.

Triefende Nasen, keuchendes Husten oder Heiserkeit sind mit kälter werdender Jahreszeit vermehrte Wegbegleiter im Alltag. Für viele Menschen werden deshalb Medikamente zum unverzichtbaren Bestandteil der Gesundheitspflege. Genau hier ist aber Vorsicht geboten, denn abhängig vom individuellen Organismus können Medikamente und deren Wechselwirkungen die Fahrtauglichkeit erheblich beeinflussen. „Sowohl durch die Krankheitssymptome als auch die Einnahme von Medikamenten kann die Sicherheit im Verkehrsgeschehen beeinträchtigt werden. Niesattacken, tränende Augen, fortwährendes Nase putzen, Husten, Kreislaufprobleme und medikamentöse Nebenwirkungen können Fahrfehler maximieren“, warnt Landesrat für Mobilität Mag. Günther Steinkellner.

Medikamente und die Auswirkungen auf die Fahrtüchtigkeit
Rund 20 bis 30 Prozent aller Medikamente beeinträchtigen die Fahrtüchtigkeit. Neben Psychopharmaka, Antiepileptika, Antihistaminika, Schmerz-, Schlaf- und Beruhigungsmitteln können dazu auch rezeptfrei erhältliche Medikamente wie etwa „harmlos“ wirkende Husten- und Erkältungsmittel zählen. Ob die Fahrtüchtigkeit negativ beeinflusst wird, erkennt man unter anderem am Warnhinweis auf der Verpackung. Zu den häufigsten Nebenwirkungen gehören Schläfrigkeit, Benommenheit, verschwommenes Sehen, Schwindel und verminderte Konzentration, welche sich negativ auf die Reaktionsfähigkeit und das Unfallrisiko auswirken.

Unterschätzte Gefahr
Die Gefahr der Medikamenteneinnahme im Straßenverkehr ist nach wie vor ein unterschätztes Risiko. Viele Menschen sind sich nicht bewusst, dass Arznei- oder Schlafmittel die Fähigkeit zur sicheren Fahrt deutlich beeinträchtigen können.

Eigenverantwortung am Steuer zählt
Grundsätzlich gilt, dass man ein Mobilitätsmittel nur lenken darf, wenn man sich in einer entsprechenden körperlichen und geistigen Verfassung befindet. „Jeder Fahrzeugführer trägt die Verantwortung für die Sicherheit auf den Straßen. Dies schließt die Verantwortung ein, sich über die Auswirkungen von Medikamenten auf die Fahrtüchtigkeit im Klaren zu sein. Damit ein Hatschi nicht zum zwanghaften Hatscher wird, ist es ratsam, das Auto im Zweifelsfall stehen zu lassen“, so LR Steinkellner.