LR Steinkellner: Für eine sichere Fahrt durch den Winter

Landeskorrespondenz

(Presseaussendung vom 25.10.2023)

Die situative Winterreifenpflicht tritt am 1. November in Kraft!

Die Temperaturen fallen, die Blätter verfärben sich und der erste Frost zeigt sich an manchen Morgen bereits auf der Windschutzscheibe. Passend dazu tritt ab dem 1. November die situative Winterreifenpflicht in Kraft. Doch was bedeutet das genau? Einfach ausgedrückt: Bei winterlichen Straßenverhältnissen, wie Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte, müssen Fahrzeuge mit Winterreifen ausgerüstet sein.

Der jahreszeitliche Wechsel dient vor allem einem Zweck: der Verkehrssicherheit. Winterreifen sind speziell konzipiert, um bei kalten Temperaturen und rutschigen Straßenverhältnissen eine optimale Haftung auf der Fahrbahn zu gewährleisten. Mit ihrem speziellen Profil und der besonderen Gummimischung greifen sie besser auf der Straße und verringern so das Risiko von Unfällen.

„Die situative Winterreifenpflicht ist ein wichtiger Baustein für unsere Verkehrssicherheit. Gerade in der kalten Jahreszeit sind die Straßenverhältnisse oft tückisch und unvorhersehbar. Mit Winterreifen sind Fahrerinnen und Fahrer bestens für diese Herausforderungen gerüstet“, betont Landesrat für Infrastruktur & Mobilität Mag. Günther Steinkellner. 

Daher der Appell an alle Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer: „Rüsten Sie Ihr Fahrzeug bitte rechtzeitig mit Winterreifen aus und tragen Sie so zu einem sicheren Straßenverkehr in der kalten Jahreszeit bei."