Landeskorrespondenz
(Presseaussendung vom 31.10.2023)
Am Montag, den 30. Oktober 2023, wurden durch Familienreferent und Landeshauptmann-Stellvertreter Dr. Manfred Haimbuchner gemeinsam mit der Oberösterreichischen Landesregierung die Voraussetzungen für die Schulveranstaltungshilfe erheblich erleichtert und die entsprechenden Mittel erhöht.
Eine der Änderungen betraf die Notwendigkeit einer Übernachtung der Kinder, um Zugang zur Förderung zu bekommen. Nunmehr ist dies keine Voraussetzung mehr. „Mir war es ein großes Anliegen, dass Veranstaltungen auch dann gefördert werden, wenn keine Nächtigungen von Seiten der Schulen geplant sind. Solche Tagesausflüge sind im schulischen Alltag von großer praktischer Relevanz, meistens haben sie einen spezifischen Bildungsauftrag, durch diese kommen unsere Kinder aber auch an die frische Luft und können wichtige soziale Erfahrungen sammeln“, betont Dr. Manfred Haimbuchner, dass Ausflüge im Bereich der Schulen ein wichtiger Teil der Ausbildung sind.
Weitere Punkte betrafen die finanziellen Begebenheiten. Einerseits wurde der Förderbetrag selbst von 25 Euro auf 30 Euro erhöht, andererseits wurde der Sockelbetrag von 1.200 Euro auf 1.400 Euro angehoben, sodass Inflation und Teuerung sich nicht negativ auf eine etwaige Bewilligung auswirken können. „Die letzten Jahre brachten den Österreicherinnen und Österreichern viele Krisen, jeder von uns spürte deren Auswirkungen. Mir als Familienreferent war es daher wichtig, dass diese Auswirkungen für Familien mit Kindern so gering als möglich spürbar sind, damit haben wir unter anderem mit diesen Änderungen bei der Schulveranstaltungshilfe gesorgt“, zeigt sich Dr. Haimbuchner über den leichteren Zugang und den höheren Förderbetrag erfreut.