Landeshauptmann-Stellvertreter Dr. Manfred Haimbuchner: Zusätzliches Geld für Bezieher einer Alterspension

Landeskorrespondenz

(Presseaussendung vom 2.11.2023)

Diese Woche wurde von Wohnbaureferent und Landeshauptmannstellvertreter Dr. Manfred Haimbuchner eine Novelle zur Wohnbeihilfe in Begutachtung geschickt. Auch nächstes Jahr soll der Unterstützungsbetrag an die Ausgleichszulagen angepasst werden. „Für viele Österreicherinnen und Österreicher ist die Zahlung der Wohnbeihilfe essentiell, um ihre Lebenserhaltungskosten tragen zu können. Uns allen ist bewusst, dass diese Kosten in den letzten Jahren und Monaten stark gestiegen sind, daher ist diese jährliche Anpassung der Wohnbeihilfe ein klares Ziel“, betont Dr. Manfred Haimbuchner.

 

Neben der allgemeinen Erhöhung soll auch der Teuerungsfreibetrag im Jahr 2024 erhalten bleiben. Dieser wurde schon 2023 eingeführt und soll ebenfalls dem anhaltenden finanziellen Druck durch die Teuerung entgegenwirken. „Wir haben damals betont, dass kein Mensch dafür bestraft werden darf, dass er mehr arbeitet, weil die gegenwärtigen Umstände dies verlangen. Deshalb wird der Teuerungsfreibetrag auch 2024 gelten. Dieser wirkt sich wie auch schon letztes Jahr auf die Einkommensgrenze aus, sodass ein etwaiger Mehrverdienst, auch durch die Teilabschaffung der kalten Progression, der Auszahlung der Wohnbeihilfe nicht entgegensteht“, stellt Dr. Haimbuchner klar.

 

Ein weiterer wesentlicher Punkt der Novelle betrifft die Einführung des Wohnbeihilfe-Pensions-Bonus, welcher vor allem die Gefahr der Altersarmut eindämmen soll. Diese Gefahr ist bei Bezieher/innen von geringen Pensionen besonders hoch, daher will man mit dieser Maßnahme vorbeugen und Betroffene mit einer Zahlung in Höhe von bis zu 540 Euro jährlich entlasten. „Mir war es wichtig, dass das Land Oberösterreich den Menschen hilft, die es auch wirklich benötigen. Ich denke mit dem neuen WBH-Pensions-Bonus ist uns dieses Vorhaben durchaus gelungen“, freut sich Landeshauptmann-Stellvertreter Dr. Haimbuchner über die Einführung dieser Entlastungsmöglichkeit.

 

Zuletzt soll es mit der Novelle zu einer Systemumstellung bei der Anrechnung von Kindesunterhaltszahlungen kommen. Nunmehr bleibt beim Bezieher ein Betrag von bis zu 300 Euro bei der Berechnung des Einkommens unberücksichtigt, beim Leistenden wirkt sich der gezahlte Kindesunterhalt zur Gänze einkommensmindernd aus. „Durch all diese Änderungen erhoffen wir uns, dass wir den Herausforderungen dieser Zeit gerecht werden, ich denke, dass wir diesem Ziel dadurch einen großen Schritt näherkommen“, so Dr. Haimbuchner.