Landeskorrespondenz
(Presseaussendung vom 13.11.2023)
Landesrat Michael Lindner hat in der heutigen Regierungssitzung einen Vorschlag zur Änderung des Oö. Glücksspielautomatengesetzes eingebracht. Die Gesetzesnovelle zielt auf Verbesserungen des Spielerschutzes ab und wird im nächsten Schritt dem Oö. Landtag zur vertiefenden Diskussion im zuständigen Ausschuss vorgelegt. „Das wichtigste Element des Oö. Glückspielautomatengesetzes ist ein wirkungsvoller Spielerschutz. Die von mir vorgelegte Novelle sieht daher vor, dass Beratungsgespräche mit Spielerinnen und Spielern mit einem möglicherweise kritischen Spielverhalten frühzeitiger ansetzen müssen“, so Landesrat Mag. Michael Lindner.
Grund für die Novelle ist ein Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofs, das sich mit dem Bundesgesetz zur Regelung des Glücksspielwesens (kurz: Glücksspielgesetz) befasst hat. Aufgrund dieses Erkenntnisses ergibt sich jedoch auch im Oö. Glücksspielautomatengesetz ein Anpassungsbedarf, dem mit der vorgelegten Novelle nachgekommen wird. Entgegen der bisherigen bundes- und landesgesetzlichen Bestimmungen müssen Glückspielunternehmen zukünftig frühzeitiger verpflichtende Beratungsgespräche mit Spielteilnehmer:innen führen, sofern deren Spielverhalten auf eine mögliche Gefährdung des Existenzminimums hindeutet. Bisher waren solche Gespräche nur ab dem Zeitpunkt von auffälligen Bonitätsauskünften der Spieler:innen zwingend vorgesehen, was jedoch bei Personen mit einem problematischen Spielverhalten oftmals zu spät ansetzt.