Landeskorrespondenz
(Presseaussendung vom 29.11.2023)
Konstruktive Debatte im Unterausschuss Hundehaltung – parteiübergreifend die wesentlichen Eckpunkte des neuen Gesetzes von LR Lindner begrüßt
Knapp zwei Monate nach dem tödlichen Bissvorfall in der Gemeinde Naarn fand heute die erste Sitzung des Unterausschusses Hundehaltung im Linzer Landhaus statt. Im Rahmen der parlamentarischen Debatte zu den zukünftigen Regelungen für Hundehalterinnen und Hundehalter in Oberösterreich hat die von Landesrat Michael Lindner im Oktober eingesetzte Arbeitsgruppe „Hundehaltung“ erste Ergebnisse und Ableitungen ihrer Evaluierung präsentiert.
Die Eckpunkte des neuen Gesetzes fasst Landesrat Lindner unter dem Titel „Mehr Schutz und Klarheit für die BürgerInnen und verbesserte Handlungsmöglichkeiten für die zuständigen Gemeinden“ zusammen.
Kernpunkt der Novelle ist eine gesetzliche Differenzierung zwischen kleinen und großen Hunden. Allen voran wurde die 40/20 Regelung von allen Parteien positiv aufgenommen. Neben dem sechsstündigen Sachkundenachweis, der für alle HundehalterInnen gilt, wird für die Haltung von großen Hunden in Zukunft auch ein Praxistest – die sogenannte Alltagstauglichkeit – notwendig sein. Die Kriterien für die Feststellung einer Auffälligkeit von Hunden – beispielsweise nach einem Bissvorfall oder wenn der Hund aggressives oder bedrohliches Verhalten zeigt – werden geschärft und erweitert. Damit bekommen die für den Vollzug des Hundehaltegesetzes zuständigen Gemeinden deutlich mehr Handhabe, um Problemen mit Hunden frühzeitiger begegnen zu können. Nachgeschärft wird auch bei den Ausbildungserfordernissen und Haltungsvorgaben für auffällige Hunde. Neben einer umfassenden Begleithundeprüfung sind auffällige Hunde zukünftig ausschließlich mit Maulkorb und Leine zu führen. Ein verbesserter Datenaustausch zwischen den Gemeinden komplettiert den Vorschlag.
In der heutigen Sitzung wurden die geplanten Maßnahmen mit allen Parteien im Oö. Landtag diskutiert. „Es ist nicht selbstverständlich, dass Gesetze bereits vor einer entsprechenden Regierungsvorlage so offen und transparent in einer parlamentarischen Debatte vorbereitet werden. Mein Ziel ist eine von einer möglichst breiten Mehrheit getragene Beschlussfassung der Neuregelungen im Landtag. Es freut mich, dass die vorgestellten, geplanten Änderungen durchwegs positiv von allen Parteien aufgenommen wurden und wir auf einem guten Weg sind, das neue Gesetz schnellstmöglich zu realisieren“, so Tierschutz-Landesrat Lindner.
Ergänzend zu den präsentierten Vorschlägen gibt es die Anregung, sechs Hunderassen, die sich in anderen Bundesländern auf einer sogenannte „Rasseliste“ befinden, unabhängig von einer allfälligen Auffälligkeit mit der erhöhten Auflage einer generellen Leinen- und Maulkorbpflicht zu belegen. „Diese ‚lebenslängliche‘ Maulkorbpflicht, die generell und automatisch für sechs Rassen gelten soll, wird aus fachlicher Sicht des Tierschutzes kritisch gesehen. Mein Vorschlag im Sinne eines guten und praxisnahen Kompromisses wäre es, dass es für diese sechs Hunderassen die Möglichkeit gibt, diese vermutete Auffälligkeit durch eine verhaltens-medizinische Evaluierung bzw. eine Ausbildung des Hundes widerlegen zu können. Das verhindert, dass Hunde gewisser Rassen pauschal über den Kamm geschoren werden“, erläutert Landesrat Lindner.
Für den weiteren Prozess zur Neufassung des Hundehaltegesetzes wurde festgelegt, dass die im Konsens diskutierten Eckpunkte nun in einen Fachentwurf des neuen Gesetzes gegossen werden. Dieser Fachentwurf sowie auch die Diskussion zum Thema der automatischen Vermutung einer Auffälligkeit von sechs Hunderassen bilden das Arbeitsprogramm für die zweite Sitzung des Unterausschusses, die im Jänner 2024 stattfinden wird. „Wenn sich die parlamentarischen Gespräche weiter so konstruktiv entwickeln, wie sie heute begonnen haben, steht einer Regierungsvorlage für ein Oö. Hundehaltegesetz 2024 im ersten Quartal des kommenden Jahres nichts im Weg“, zeigt sich Landesrat Lindner zuversichtlich und erfreut über die sehr positiven Signale zu der von ihm angestrebten grundlegenden Neufassung des Oö. Hundehaltegesetzes.
Bilder zum Download
Quelle: Antje Wolm/Verwendung mit Quellenangabe (2,08 MB).
Bildtext: Landesrat Mag. Michael Lindner