Landeskorrespondenz
(Presseaussendung vom 1.12.2023)
In den vergangenen Tagen wurde insgesamt zwei Mal, zunächst am Samstag, 25. November 2023, und in weiterer Folge am Mittwoch, 29. November 2023, ein Wolf im Bereich ein und desselben landwirtschaftlichen Gehöftes in der Marktgemeinde Bad Kreuzen angetroffen und wiederholt vergrämt. Der Wolf zeigte keine natürliche Scheu und drang während der Aktivitätszeit des Menschen zweimal in den Innenhof des landwirtschaftlichen Betriebes ein.
Aufgrund der Regelungen der Oö. Wolfsmanagementverordnung bzw. des österreichweit geltenden Managementplans ist von einem Risikowolf auszugehen, der ein gefährliches Verhalten im Sinn der genannten Bestimmungen zeigt und eine Entnahme ermöglicht. Diese ist nunmehr innerhalb von 4 Wochen ab dem letzten Vergrämungsereignis, das heißt bis einschließlich 27. Dezember 2023 und innerhalb eines Umkreises von 10 Kilometern (ausgehend vom letzten Vergrämungsort) möglich.
Betroffen hiervon sind insgesamt 29 Jagdgebiete in den politischen Bezirken Freistadt und Perg. Die verantwortlichen örtlichen Jagdausübungsberechtigten, beide Bezirksjägermeister, 17 Gemeinden und die beiden Bezirkshauptleute von Freistadt und Perg wurden informiert.