LR Hattmannsdorfer: Land Oberösterreich wird Modell zur Verpflichtung von Asylwerbern zu kommunalen und gemeinnützigen Hilfstätigkeiten ausarbeiten

Landeskorrespondenz

(Presseaussendung vom 07.12.2023)

Nach dem einstimmigen Antrag auf Initiative Oberösterreichs bei der letzten Konferenz der Landesflüchtlingsreferentenkonferenz auf eine verpflichtende Hilfstätigkeit für Asylwerber/innen, liegt nun das Ergebnis der rechtlichen Prüfung vor: Die Knüpfung der Grundversorgungsleistungen an die Bereitschaft einer Hilfstätigkeit nachzugehen und eine entsprechende Sanktionierung sind möglich. Damit wird der Vorschlag Oberösterreichs bestätigt. Das Ministerium verweist weiters auf die individuellen Möglichkeiten der Länder, eine entsprechende Verpflichtung und Sanktionierung beispielsweise in Form von Kürzungen des Taschengeldes umzusetzen. Integrations-Landesrat Wolfgang Hattmannsdorfer begrüßt die vorliegende Prüfung und kündigt an, ein entsprechendes Modell in Oberösterreich auszuarbeiten:

„Asylwerberinnen und Asylwerber haben eine Verpflichtung dem Land gegenüber, das sie aufnimmt. Wer Schutz und Hilfe in Anspruch nimmt, soll dafür einen gesellschaftlichen Beitrag leisten. Ich bin davon überzeugt, dass der kommunale oder gemeinnützige Beitrag, wie Grünraumpflege oder Flurreinigung, von Asylwerberinnen und Asylwerbern zur besseren Akzeptanz und Integration beiträgt. Denn diese Hilfstätigkeit ist die augenscheinliche Möglichkeit, einen Beitrag für die Aufnahmegesellschaft zu leisten und etwas zurück zu geben“, so Hattmannsdorfer und weiter: „Wir wollen nicht, dass Asylwerberinnen und Asylwerber den ganzen Tag ohne sinnvolle Beschäftigung herumsitzen. Wir werden jedenfalls ein Modell erarbeiten, um hier Verbindlichkeiten zu schaffen.“

Integration gelingt neben dem Erlernen der deutschen Sprache, über Arbeit und gesellschaftliches Engagement. Integrations-Landesrat Wolfgang Hattmannsdorfer will daher Asylwerber/innen auf Gemeindeebene zu gemeinnütziger oder kommunaler Hilfstätigkeit verpflichten: Bereits jetzt können diese im Ausmaß von monatlich maximal 22 Stunden für eine Vergütung Tätigkeiten übernehmen wie Gartenschnitt, Flurreinigung oder Hilfstätigkeiten in der Gemeindearbeit und Aufrechterhaltung der Infrastruktur.