TFA - Trifluoressigsäure bzw. Trifluoracetat in Trink- und Grundwasser

Aufgrund der steigenden Aufmerksamkeit gegenüber der Stoffgruppe der PFAS, welche in der sehr weit gefassten Definition der OECD auch TFA beinhaltet, rückt nun auch TFA (Trifluoressigsäure) vermehrt in den Fokus. Die nachfolgende FAQ-Sammlung soll wichtige Hintergrundinformationen liefern und die Erkenntnisse zu TFA einordnen.

Stand: Juli 2024

TFA steht für Trifluoressigsäure bzw. Trifluoracetat. TFA entsteht beim Abbau von verschiedenen fluorierten Vorläufersubstanzen und kann z.B. aus fluorierten Pflanzenschutzmitteln (PSM), Arzneimitteln und Kältemitteln von Klimaanlagen gebildet werden. TFA ist dabei das letzte Abbauprodukt, d.h. es wird selbst nicht abgebaut und reichert sich in der Umwelt an. Zugleich ist TFA sehr gut wasserlöslich. TFA ist daher im gesamten Wasserkreislauf zu finden: vom Niederschlag, über Oberflächengewässer bis zum Grund- und Trinkwasser.

Weiterführende Informationen

Derzeit gibt es keine Grenzwerte für TFA in Grund- und Trinkwasser. In der Trinkwasserverordnung (TWV idgF) ist TFA nicht explizit geregelt, da TFA nicht zu den Parametern der „Summe PFAS-20“ zählt und kein gelisteter Parameter (Metabolit) gemäß Kapitel Trinkwasser des Österreichischen Lebensmittelbuches ist, sowie kein Aktionswert festgelegt wurde.

Derzeit läuft EU-weit die Diskussion, ob TFA (zukünftig) Teil des Parameters „PFAS gesamt“ mit einem Parameterwert von 0,5 μg/l wird. Es ist dabei aber noch ungeklärt, welche Messmethode zur Bestimmung von „PFAS gesamt“ zum Einsatz kommt. Je nach Messmethode werden unterschiedliche PFAS erfasst – eine Berücksichtigung von TFA in diesem Summenparameter ist dabei unsicher.

Die derzeitigen rechtlichen Regelungen in Trink- und Grundwasser sind für TFA jedenfalls nicht direkt anwendbar.

TFA ist damit ein „nicht geregelter Fremdstoff“. Für diese können gemäß der Leitlinie „Umgang mit nicht geregelten Fremdstoffen im Trinkwasser, BMG-75210/0023-II/B/13/2014“ Höchstgehalte von anderen Staaten für die Festlegung von abgeleiteten Toleranzwerten herangezogen werden.

Das deutsche Umweltbundesamt hat im Oktober 2020 für TFA einen gesundheitlichen Leitwert in der Höhe von 60 µg/l TFA sowie eine empfohlene Höchstkonzentration von 10 µg/l jeweils in Trinkwasser abgeleitet.

In den Niederlanden hat das RIVM (Nationales Institut für öffentliche Gesundheit und Umwelt) im März 2023 einen gesundheitsbezogenen Richtwert in der Höhe von 2,2 μg/l für TFA in Trinkwasser empfohlen. Diese Empfehlung wurde bis dato nicht in der niederländische Trinkwasserverordnung übernommen.

In Dänemark wurde ein Grenzwert in Trinkwasser für TFA von 9 µg/l festgelegt.

An einer österreichischen Bewertung für TFA wird derzeit gearbeitet.

Weiterführende Informationen

Eine Studie aus Deutschland gibt einen guten Überblick über die TFA-Situation in Oberflächengewässern und Grundwasser. Die Ergebnisse der Studie wurden für die Öffentlichkeit zudem als interaktive Homepage gestaltet. In einer weiteren deutschen Studie wurde gezeigt, dass Regenwasser im Mittel 0,37 μg/l TFA enthält.

In Österreich wurden im Rahmen von GZÜV-Sondermessprogrammen 2018 und 2019 TFA-Gehalte im Grundwasser erhoben. Dabei wurden insgesamt 92 Messstellen z.T. mehrfach (insgesamt n=193) untersucht. In ganz Österreich war TFA nur an einer einzigen Messstelle nicht nachweisbar. Der Maximalwert lag bei 7,01 μg/l, der Median bei 0,42 μg/l. Die Proben aus Oberösterreich (n=25, 13 Stellen) waren gekennzeichnet durch einen Minimalwert von 0,33 μg/l, einem Maximalwert von 2,67 μg/l, mit einem Median von 1,18 μg/l. Die Messdaten wurden in der H2O Fachdatenbank veröffentlicht.

Die vorliegenden Daten dokumentieren zusammenfassend ein beinahe ubiquitäres Vorhandensein von TFA in den Gewässern und im Grund- bzw. Trinkwasser.

Weiterführende Informationen

Hierzu verweisen wir auf die Homepage der Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit (AGES).

 

 

Weiterführende Informationen

Derzeit gibt es keine geeigneten Aufbereitungsmethoden für TFA im Trinkwasser.

Die in der Umwelt festgestellten TFA-Konzentrationen werden derzeit als gesundheitlich unbedenklich eingestuft. Dennoch ist TFA ein unerwünschter Fremdstoff im Grund- und Trinkwasser. Deshalb sind Minimierungsstrategien, wie das umfassende PFAS-Verbot oder ein reduzierter Einsatz von fluorierten Pflanzenschutzmitteln aus wasserwirtschaftlicher Sicht ausdrücklich zu begrüßen.

Weiterführende Informationen

Wenn Sie Fragen dazu haben, wenden Sie sich bitte an: