Die Kalkung ist der erste Schritt zur Bodengesundheit.
Streunutzung oder Waldweide sowie reine Fichten- oder Kiefernwirtschaft über mehrere Baumgenerationen haben viele Böden stark in Mitleidenschaft gezogen. Oftmals sind Baumkronen schütter und Nadeln fahl, die Zuwächse der Bäume gehen durch den Nährstoffentzug stark zurück, die Humusauflage wird mächtiger und das saure Bodenmilieu führt zum Verschwinden der bodenverbessernden Regenwürmer. Die Kalkung ist der erste Schritt zur Bodengesundheit. Das Einbringen von tiefer wurzelnden Laubbaumarten und Tanne ist mittelfristig der wichtigste Schritt zu gesünderen Böden.
Für die Maßnahme kann nach Prüfung der Fördervoraussetzungen auch eine Förderung beantragt werden.
Bei Interesse melden Sie sich dazu ehestmöglich bzw. rechtzeitig vor Beginn der Maßnahme beim forsttechnischen Dienst der Bezirkshauptmannschaft Schärding, längstens jedoch bis 31.10.2024.
Fördervoraussetzungen zur Teilnahme an der Kalkungsaktion Herbst/Winter 2024
- Mindestfläche von 2 ha (Förderuntergrenze 500 €)
- Je Waldbesitzer max. 50 ha Waldfläche
- Max. Fördersumme 340 € Netto/ha
- Förderung nur jene Flächen mit tatsächlicher Kalkungsnotwendigkeit und keiner Kalkung in den letzten 10 Jahren
Eine Beratung durch den Forstdienst der Bezirkshauptmannschaft Schärding ist unbedingt erforderlich. Genauere Details entnehmen Sie bitte dem unten angeführten Merkblatt.
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