In der Regel stellen Epilepsie und stabile neurologische Erkrankungen kein Impfhindernis dar. Im Einzelfall entscheidet immer die behandelnde Ärztin oder der behandelnde Arzt. Auch Kinder mit chronischen Erkrankungen sollten, solange keine Gegenanzeige besteht, die im Österreichischen Impfplan empfohlenen Impfungen erhalten.
Sprechen Sie bei Ihrem nächsten Besuch mit Ihrer Hausärztin bzw. Ihrem Hausarzt und Kinderärztin bzw. Kinderarzt. Auch die Ärztinnen und Ärzte der Gesundheitsämter und Bezirkshauptmannschaften und Ihre Apotheken vor Ort beraten Sie gerne. Dort liegen auch die Broschüren des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz "Impfbroschüre - Die wichtigsten Informationen zum Thema Kinderimpfungen" auf, die Sie überdies im Internet über die Homepage des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz herunterladen bzw. ausdrucken können. Auf der Homepage finden Sie außerdem den aktuellen Impfplan mit sehr detaillierten Informationen.