Durch das neue Tierschutzgesetz (TSchG, BGBL I 2004/118), welches seit 1. 1. 2005 in Kraft ist, gibt es bundesweit einheitliche Rahmenbedingungen für die Tierhaltung bzw. den Tierschutz.
Im § 1 dieses Gesetzes wird dessen Zielsetzung mit dem Schutz des Lebens und des Wohlbefindens der Tiere aus der besonderen Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf(!) festgelegt.
Während im Tierschutzgesetz auf grundsätzliche Belange der Tierhaltung bzw. des Tierschutzes eingegangen wird, finden sich in verschiedenen Verordnungen, welche auf Basis dieses Gesetzes erlassen wurden, detailliertere Bestimmungen zu einzelnen Tierarten (1. TierhaltungsVO, 2. TierhaltungsVO, ...) bzw. zum Umgang mit Tieren in verschiedenen Situationen ( Tierschutz-VeranstaltungsVO, Tierschutz-SchlachtungsVO, TierheimVO, ZooVO, ...).