Bezirkshauptmannschaft Schärding
Ludwig-Pfliegl-Gasse 11-13 • 4780 Schärding
Telefon (+43 7712) 31 05-0 • Fax (+43 7712) 31 05-27 03 99
E-Mail bh-sd.post@ooe.gv.at • www.bh-schaerding.gv.at

Landeswappen Oberöstereich

Tierverkehr

Beim In-Verkehr-bringen von landwirtschaftlichen Nutztieren sind die verbrachten Tiere mit einem entsprechend ausgefüllten Viehverkehrsschein (erhältlich u. a. bei den Bezirksbauernkammern) zu begleiten. Die Tiere müssen ordnungsgemäß gekennzeichnet sein.

 

Pferde müssen beim Verbringen mit einem Pferdepass begleitet werden. Die Ausstellung dieses Pferdepasses ist über einen Tierarzt zu beantragen und erfolgt von berechtigten Institutionen wie z. B. den Pferdezuchtverbänden.

 

Kundenzeiten:
Montag, Mittwoch, Donnerstag und Freitag von 7:30 bis 12:00 Uhr und Dienstag von 7:30 bis 17:00 Uhr
Bitte beachten Sie: Außerhalb der Parteienverkehrszeiten (Kundenzeiten) ist ein Zutritt zum Amtsgebäude nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

Bezirkshauptmannschaft Schärding • Ludwig-Pfliegl-Gasse 11-13 • 4780 Schärding
Telefon (+43 7712) 31 05-0 • Fax (+43 7712) 31 05-27 03 99E-Mail bh-sd.post@ooe.gv.at

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