Veranstaltungen mit Tieren
In der Tierschutz-Veranstaltungsverordnung (BGBl. II 2004/493) sind die Bestimmungen über den Schutz und die Verwendung von Tieren im Rahmen von Veranstaltungen (Durchführung von Tierausstellungen, Tierschauen, Tiermärkten, Tierbörsen, etc.) geregelt. Grundsätzlich ist für diese Veranstaltungen auf Antrag des Veranstalters bei der Bezirksverwaltungsbehörde eine bescheidmäßige Bewilligung erforderlich (§ 23 TSchG).
Kundenzeiten:
Montag, Mittwoch, Donnerstag und Freitag von 7:30 bis 12:00 Uhr und Dienstag von 7:30 bis 17:00 Uhr
Bitte beachten Sie: Außerhalb der Parteienverkehrszeiten (Kundenzeiten) ist ein Zutritt zum Amtsgebäude nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Bezirkshauptmannschaft Schärding • Ludwig-Pfliegl-Gasse 11-13 • 4780 Schärding
Telefon (+43 7712) 31 05-0 • Fax (+43 7712) 31 05-27 03 99 • E-Mail bh-sd.post@ooe.gv.at