Sobald ich eine Grundwassernutzung tätigen will, die über meinen eigenen Haus- und Wirtschaftsbedarf hinausgeht, muss ich bei der Wasserrechtsbehörde unter Vorlage eines entsprechenden Projektes um die wasserrechtliche Bewilligung ansuchen.
Die Errichtung eines Brunnens auf Eigengrund (nur für den eigenen Bedarf - "Hausbrunnen") ist bewilligungsfrei. Achtung, bei Nutzung über den eigenen Bedarf hinaus besteht Bewilligungspflicht.
Ich kann mein Wasser bei hiezu befugten und anerkannten Laboratorien untersuchen lassen. (z.B. der AGES in der Wieningerstraße, Linz)