Um eine weitere Maßnahme im Kampf gegen den Kinderhandel zu setzen, hat die europäische Union festgelegt, dass Kindermiteintragungen im Pass der Eltern nicht mehr möglich sind. Ab dem 15. Juni 2009 gibt es daher keine neue Miteintragung von Kindern und jeder, also auch jedes Kind, bekommt einen eigenen Reisepass mit Chip.
Bereits bestehende Kindermiteintragungen bleiben aber für eine dreijährige Übergangsfrist gültig.
Jeder Reisepass für ein Kind unter zwölf Jahre wird einen Chip enthalten. Auf diesem werden unter anderem das Foto und der Name des Kindes gespeichert. Fingerabdrücke werden von Kindern erst ab zwölf Jahren erfasst.
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