Die Souveränität Österreichs aus eigener Kraft aufrecht zu erhalten und gegebenenfalls auch mit Waffengewalt verteidigen zu können, ist Ausgangspunkt für die 1955 geschaffene Allgemeine Wehrpflicht.
Dem zufolge ist jeder österreichische männliche Staatsbürger ab Vollendung seines 17. Lebensjahres zur Ableistung des Präsenzdienstes verpflichtet.
Seit 1975 bietet Österreich all jenen, die aus Gewissensgründen die Anwendung von Waffengewalt gegen andere Menschen ablehnen, die Möglichkeit zu einem Wehrersatzdienst: den Zivildienst.
Hier kommen dem Land OÖ im Rahmen der mittelbaren Bundesverwaltung behördliche Aufgaben zu. Verantwortliche Stelle für den Zivildienst in Oberösterreich ist die Direktion Inneres und Kommunales.