Bezirkshauptmannschaft Schärding
Ludwig-Pfliegl-Gasse 11-13 • 4780 Schärding
Telefon (+43 7712) 31 05-0 • Fax (+43 7712) 31 05-27 03 99
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Chip-Pflicht für Hunde – Formular für die Registrierung

Um entlaufene, ausgesetzte oder zurückgelassene Hunde auf ihren Halter einfacher, rascher und effizienter zurückführen zu können, wurde die Chip-Pflicht (= Kennzeichnung und Registrierung) eingeführt.

Um entlaufene, ausgesetzte oder zurückgelassene Hunde auf ihren Halter einfacher, rascher und effizienter zurückführen zu können, wurde die Chip-Pflicht (= Kennzeichnung und Registrierung) eingeführt.

Seit 1. Jänner 2010 müssen alle Hunde in Österreich mit einem Microchip (= Kennzeichnung) versehen sein. Der Chip alleine reicht jedoch nicht aus, die Hunde müssen gleichzeitig auch in das amtliche Register eingegeben werden (= Registrierung).

Das Chippen wird von einem Tierarzt durchgeführt; der Tierarzt kann gleichzeitig auch die Registrierung vornehmen. Nimmt der Tierarzt die Registrierung nicht vor, so können wir für Sie den Hund registrieren.

 

Weiterführende Informationen

Kundenzeiten:
Montag, Mittwoch, Donnerstag und Freitag von 7:30 bis 12:00 Uhr und Dienstag von 7:30 bis 17:00 Uhr
Bitte beachten Sie: Außerhalb der Parteienverkehrszeiten (Kundenzeiten) ist ein Zutritt zum Amtsgebäude nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

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