Bürgerinnen- und Bürgerbegutachtung
Das Oö. Informationstechnologien-Einsatz-Gesetz soll die Abwicklung von Anliegen unserer Bürgerinnen und Bürger dank dem Einsatz moderner Technologien erleichtern.
Ausgangssituation
Mit der Verordnung zur Festlegung harmonisierter Vorschriften für künstliche Intelligenz (kurz: KI-VO) hat das EU-Parlament und der Rat Regelungen für vertrauenswürdige Künstliche Intelligenz (KI) in Europa festgelegt.
Weiterführende Informationen
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Verordnung über künstliche Intelligenz (Celex Nr. 32024R1689)
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Das EU-Gesetz zur künstlichen Intelligenz – Aktuelle Entwicklungen und Analysen der EU KI-VO.
- Digital Austria – Künstliche Intelligenz .
Risiken von KI-Systemen
Die KI-VO teilt KI-Systeme entsprechend ihrer Risiken ein:
- KI-Systeme, deren Risiko unannehmbar hoch ist: Der Einsatz solcher KI ist verboten. Dabei geht es etwa um Systeme, die Menschen unterschwellig beeinflussen würden, um biometrische Kategorisierung oder Social Scoring, also das Bewerten des sozialen Verhaltens von Menschen, oder um automatische Emotionserkennung am Arbeitsplatz.
- Hochrisiko-KI-Systeme: Diese Systeme kommen etwa im Zusammenhang mit Funkanlagen, Medizinprodukten, Fahrzeugen, Eisenbahnsystemen, Sicherheitskomponenten bei kritischer digitaler Infrastruktur oder bei der Bewertung der Gewährung wichtiger öffentlicher Förderungen zum Einsatz. Ihr Risiko ist zwar hoch, aber unter bestimmten Bedingungen und Auflagen ist ihr Einsatz akzeptabel.
- Weiters werden noch KI-Systeme mit begrenztem Risiko (zB Spamfilter oder Chatbots) sowie mit minimalem bzw. keinem Risiko definiert.
Je nach Einordnung der KI werden in der KI-VO unterschiedliche Pflichten festgeschrieben. Das Hauptaugenmerk der KI-VO liegt auf dem Umgang mit Hochrisiko-KI- Systemen. Das Oö. Informationstechnologien-Einsatz-Gesetz bezieht sich vor allem auf Nicht-Risiko-Systeme (siehe weiter unten).
Was gilt überhaupt als KI-System?
Als KI-Systeme gelten maschinengestützte Systeme, die autonom arbeiten und anpassungsfähig – ohne dass ein konkreter Weg explizit und im Detail vorgegeben wird – auf Eingaben reagieren können, indem sie zum Beispiel komplexe und umfangreiche Daten analysieren, Inhalte generieren, Vorhersagen treffen oder Empfehlungen ableiten.
Worum geht es beim Oö. Informationstechnologien-Einsatz-Gesetz?
Das Oö. Informationstechnologien-Einsatz-Gesetz widmet sich vor allem Nicht-Risiko-Systemen sowie der automatisierten Entscheidungsfindung. Aber auch die in der KI-VO vorgesehenen sog. KI-Reallabore sollen durch öffentliche Verwaltung in Oberösterreich genutzt werden können. Ziel ist es, einen Rahmen für generell vertrauenswürdige Künstliche Intelligenz zu schaffen. Damit befasst sich das Oö. Informationstechnologien-Einsatz-Gesetz vor allem auch mit jenen Systemen, die nicht auf europäischer Ebene geregelt sind.
Konkret geht es um einen verantwortungsvollen Umgang mit KI-Systemen. Das Oö. Informationstechnologien-Einsatz-Gesetz soll insbesondere einen Rahmen schaffen, der festlegt, unter welchen Voraussetzungen personenbezogene Daten zum Entwickeln und Trainieren solcher KI- Systeme verarbeitet werden dürfen. Dies geschieht selbstverständlich unter strikter Berücksichtigung der strengen Datenschutzvorgaben.
Zusätzlich wird geregelt, wie es bei Leistungen der Privatwirtschaftsverwaltung zu automatisierten Entscheidungsfindungen durch Informationstechnologien, wie beispielsweise algorithmisch arbeitende Systeme, die keine KI-Systeme nach der KI-VO sind, kommen kann. Herkömmliche Algorithmen sind laut Definition keine KI-Systeme.
Welche Anwendungsbereiche wären auf Basis des Oö. Informationstechnologien-Einsatz-Gesetzes denkbar?
Privatwirtschaftsverwaltung sieht das Gesetz technische und organisatorische Maßnahmen für automatisierte Entscheidungen im Einzelfall vor. Diese automatisierten Entscheidungen werden mit "klassischen" Algorithmen getroffen. So könnte zum Beispiel entschieden werden, ob Förderungswerberinnen oder -werber anspruchsberechtigt sind und ob alle erforderlichen Unterlagen vollständig vorliegen. Gerade bei Förderverfahren mit zehntausenden Anträgen in kurzer Zeit könnte dies zu einer deutlichen Beschleunigung der Verfahren führen.
Ein weiteres Einsatzgebiet wäre das Trainieren von Informationssystemen wie Chatbots. Diese könnten mit künstlicher Intelligenz Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern sowohl schriftlich als auch in gesprochener Sprache rasch beantworten.
Fragen und Antworten (FAQs)
Entscheidungen, denen zB eine komplexe Abwägung von Argumenten zugrunde liegt, werden nicht von Maschinen oder Computerprogrammen getroffen. Es geht lediglich darum, objektiv feststellbare Voraussetzungen automatisiert zu überprüfen und entsprechend zu entscheiden. Dabei geht es zB um die Frage, ob eine Person die österreichische Staatsbürgerschaft hat oder ob bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschritten werden. In jedem Fall gilt: Die Grundlagen für Entscheidungen werden immer von Menschen festgelegt.
Ja! Mit dem Oö. Informationstechnologien-Einsatz-Gesetz wird eine datenschutzrechtliche Grundlage für das Training von KI-Systemen und für automatisierte Entscheidungen durch algorithmisch arbeitende Systeme in der Privatwirtschaftsverwaltung durch die öffentliche Verwaltung in Oberösterreich geschaffen. Auf die Möglichkeit des persönlichen Behördenkontakts hat das Gesetz keine Auswirkungen.
Kundinnen und Kunden sollen die Art der Interaktion mit der Verwaltung grundsätzlich frei wählen können. Als wirkungsorientierte Verwaltung ist das Land Oberösterreich bestrebt, die oö. Bevölkerung sowohl in elektronischer als auch in analoger und persönlicher Form zu servicieren. Beim Oö. Wohn- und Energiekostenbonus hat man außerdem gute Erfahrungen damit gemacht, die Infrastruktur der Bürgerservicestellen in den Gemeinden bei der Beantragung zur Verfügung zu stellen.
Um den datenschutzrechtlichen Grundsätzen zu entsprechen, werden die Daten, die zum Trainieren moderner KI-Systeme zum Einsatz kommen, nach Möglichkeit anonymisiert. Nur wenn dies nicht möglich ist, werden die Daten pseudonymisiert, sodass eine Identifizierung der betroffenen Personen ausgeschlossen ist. Die strengen datenschutzrechtlichen Vorgaben werden zu jeder Zeit eingehalten.
Digitale Prozesse sind der Grundstein für die digitale Transformation und für transparentes (teil-)automatisiertes Verwaltungshandeln. Wenn immer mehr Arbeitsschritte automatisch erledigt werden, wird die Verwaltung effizienter und effektiver. Außerdem präsentiert sich der Landesdienst als attraktiver und moderner Dienstleister und Arbeitgeber.