Information zur Datenschutz-Grundverordnung in leichter Sprache

In der Datenschutz-Grundverordnung geht es
um personen-bezogene Daten.
Das sind Daten,
die zu einer Person gehören.
Zum Beispiel der Name und die Adresse.

In der Datenschutz-Grundverordnung steht,
dass die personen-bezogenen Daten geschützt werden müssen.

Die personen-bezogenen Daten werden vom Land verarbeitet.
Das heißt:
Die Daten werden im Computer gespeichert.
Die Daten werden verwendet,
zum Beispiel damit die Person ein Schreiben bekommen kann
oder angerufen werden kann.

Das Amt der Oö. Landesregierung bekommt in diesem Antrag
viele personen-bezogene Daten.
Das Amt der Oö. Landesregierung ist verantwortlich,
dass diese Daten geschützt werden.
Dafür gibt es einen Datenschutz-Beauftragten.
Der Datenschutz-Beauftragte ist diese Firma:
KPMG Security Services GmbH
Kudlichstraße 41
4020 Linz
E-Mail: DSBA-LandOOE@kpmg.at
Telefon: 0732 / 69 38 26 10


Manchmal darf das Land
die personen-bezogenen Daten verarbeiten,
weil es im Gesetz steht.
Manchmal darf das Land
die personen-bezogenen Daten verarbeiten,
weil es einen Vertrag gibt.
Zum Beispiel wenn eine Förderung vergeben wird.
Manchmal muss das Land fragen,
ob es die personen-bezogenen Daten verarbeiten darf.

Wie lange werden personen-bezogene Daten aufbewahrt?

Für manche Daten gibt es Gesetze,
in denen steht, wie lange sie aufbewahrt werden müssen.
Dann werden die personen-bezogenen Daten
genauso lange aufbewahrt,
wie es in diesen Gesetzen steht.

Es gibt außerdem ein eigenes Gesetz beim Land OÖ.
Das Gesetz heißt Oö. Archiv-Gesetz.
Dort steht drinnen,
wie lange welche Daten aufbewahrt werden müssen.
Der längste Zeitraum ist 30 Jahre.
Spätestens dann werden die Daten dem Oö. Landes-Archiv übergeben.
Das Oö. Landes-Archiv prüft,
ob die Daten gelöscht werden oder für immer aufbewahrt werden.

Welche Rechte haben Sie beim Datenschutz?

Sie haben das Recht auf Auskunft.
Das heißt, dass Sie die Information über Ihre Daten bekommen,
die Sie möchten.

Sie haben das Recht auf Berichtigung.
Das heißt, dass Fehler in Ihren Daten ausgebessert werden,
wenn Sie das möchten.

Sie haben das Recht auf Löschung.
Das heißt, dass Daten gelöscht werden,
wenn Sie das möchten.
Es gibt eine Ausnahme:
Ihre Daten können nicht gelöscht werden,
wenn das Land Ihre Daten verarbeiten muss,
weil es im Gesetz steht.

Sie haben das Recht auf Einschränkung.
Das heißt, dass Ihre Daten
nur für bestimmte Zwecke genützt werden dürfen.
Sie haben das Recht auf Widerspruch.
Das heißt,
das Land hat grundsätzlich das Recht,
dass Ihre Daten verarbeitet werden.
Es gibt aber bestimmte Gründe,
warum Sie trotzdem verbieten können,
dass Ihre Daten verarbeitet werden.

In bestimmten Fällen haben Sie das Recht auf Daten-Übertragbarkeit.
Das heißt, dass Ihre Daten an andere weitergeschickt werden,
wenn Sie das möchten.

Sie können sich beschweren,

  • wenn sie glauben,
    dass das Land Ihre Daten nicht so verwendet,
    wie es in der Datenschutz-Grundverordnung steht,
    oder 
  • wenn sie glauben,
    dass das Land ihre Daten nicht ausreichend schützt,
    oder
  • wenn sie glauben,
    dass Sie nicht alle Rechte zum Datenschutz bekommen.

In Österreich können Sie sich
bei der Datenschutz-Behörde beschweren.
Adresse der Datenschutz-Behörde:
Wickenburggasse 8
1080 Wien