Informationen zum Online-Formular "Elektronische Lenkerauskunft"

 

 

Information zur Geschäftszahl

Die Geschäftszahl befindet sich auf dem Schreiben der Bezirksverwaltungsbehörde links oben unterhalb der Anschrift. Bitte unbedingt die Form (z.B. BHXX-15.1-11111/JJJJ) bei der Eingabe einhalten.

Internet-Code

Diese Nummer ist im Schreiben ausgewiesen.

Information zur Auswahl der Auskunftsperson

Sie haben hier vier Auswahlmöglichkeiten:

 

Sollten Sie zum angegeben Zeitpunkt das Fahrzeug selbst gelenkt bzw. abgestellt haben, wählen Sie den 1. Punkt aus. In diesem Fall werden auf der Folgeseite Ihre uns bereits bekannten Daten angezeigt. Diese Auswahlmöglichkeit besteht nicht, wenn der Zulassungsbesitzer eine juristische Person ist.

 

Wenn Sie wissen, wer zum angegeben Zeitpunkt das Fahrzeug gelenkt bzw. abgestellt hat, wählen Sie den Punkt "wer der/die Lenker/In war" aus.

 

Sollte Ihnen nicht bekannt sein, wer zum angegeben Zeitpunkt das Fahrzeug gelenkt bzw. abgestellt hat, wählen Sie einen der Punkte "dass die Auskunft Herr/Frau erteilen kann" bzw. "dass die Auskunft Firma/Organisation erteilen kann", je nach dem, ob es sich bei der Auskunftspflicht um eine Person oder eine Firma handelt.