Wer wird gefördert?
Förderbar sind Qualifizierungsträgerinnen und Qualifizierungsträger mit Sitz in Oberösterreich, die vom AMS OÖ zur Durchführung von Ausbildungsprogrammen im Rahmen von Implacement und Implacement plus anerkannt sind.
Förderbarer Personenkreis
- Implacement: arbeitslose Personen ab 18 Jahren mit Hauptwohnsitz in OÖ
- Implacement plus: arbeitslose Personen ab 50 Jahren und/oder mit Behinderungen mit Hauptwohnsitz in OÖ
Wie wird gefördert?
Im Rahmen von Implacement werden 50 Prozent der Ausbildungskosten, jedoch maximal 2.000 Euro je Teilnehmerin und Teilnehmer vom Land OÖ gefördert.
Implacement plus richtet sich an Teilnehmerinnen und Teilnehmer ab einem Alter von 50 Jahren und an Teilnehmerinnen und Teilnehmer mit Behinderungen. Das Land OÖ fördert 60 Prozent der Ausbildungskosten, jedoch maximal 3.000 Euro je Teilnehmerin und Teilnehmer. Liegt der Ausbildungsbetrieb in Oberösterreich wird ein Zuschuss (Unternehmensbeitrag) von 50 Prozent für Beratungsdienste, die mit dem Ausbildungsprogramm zusammenhängen, jedoch maximal 5.000 Euro je Teilnehmerin und Teilnehmer gewährt.
Durch die Förderung nicht gedeckte Kurskosten sind durch das Unternehmen zu tragen. Das AMS OÖ sorgt für den Lebensunterhalt der auszubildenden Personen.
Abwicklung / Antragstellung
Für weitere Informationen kontaktieren Sie bitte Ihre Betreuerin oder Ihren Betreuer bei der regionalen Geschäftsstelle des AMS OÖ.