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Senioren-Erholungs- oder Kurzuschuss.
Das Land Oberösterreich gewährt Seniorinnen und Senioren mit geringem Einkommen einen Zuschuss zu den Kosten eines Erholungs- oder Kuraufenthaltes in Österreich und in der EU.
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Urkunde und Glückwunschschreiben für Ehejubilare.
Antrag und Richtlinien für Ehejubilare
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Urlaubsaktion für pflegende Angehörige.
Einen Zuschuss zu einem Urlaub in Österreich können Personen erhalten, die pflegebedürftige Angehörige, welche mindestens Pflegegeld der Stufe 3 beziehen, als Hauptpflegeperson betreuen.
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Zuschuss zur Absolvierung einer Pflegeausbildung im Sozialbereich ("Oö. Pflegestipendium").
Seit September 2022 gibt es einen Zuschuss zur Absolvierung einer Pflegeausbildung, sofern sich der Schulstandort in Oberösterreich befindet.
Online beantragen -
Zuschuss zur Kurzzeitpflege in stationären Einrichtungen in OÖ (Alten- und Pflegeheime).
Seit Jänner 2021 gibt es einen Zuschuss zu Kurzzeitpflegeaufenthalten in oö. Alten- und Pflegeheimen.
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Oö. Fernpendelbeihilfe.
Gefördert werden fernpendelnde Personen, die regelmäßig direkt vom Hauptwohnsitz zum Arbeitsort hin und zurück fahren.
Online beantragen -
Hilfe in besonderen sozialen Lagen.
In Notsituationen können einmalige finanzielle Unterstützungen gewährt werden.
Online beantragen -
Sozialhilfe: Unterstützung des Lebensunterhalts und des Wohnbedarfs.
Information über laufende monatliche Geldleistungen zur Unterstützung des Lebensunterhalts und des Wohnbedarfs
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Ehrenamt.
Förderprogramm "Ehrenamtsfonds" zur Unterstützung des ehrenamtlichen Engagements in Oberösterreich.
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Entwicklungszusammenarbeit für das Ausland und Internationale Hilfsmaßnahmen.
Gefördert werden Projekte der Entwicklungszusammenarbeit und humanitäre Hilfsprojekte im Ausland.
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Ausbau sozialer Dienstleistungen im ländlichen Raum.
In der Programmperiode 2014 bis 2020 (das Programm wurde jedoch bis 2023 verlängert) werden Investitionen zum Ausbau sozialer Dienstleistungen gefördert.
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Begleitperson im Krankenhaus.
Durch das Inkrafttreten der Oö. Begleitpersonen-Pflegegebührenverordnung vom 26. Mai 1997 bietet das Land Oberösterreich seinen Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, ihre Kinder während eines Krankenhaus-Aufenthaltes zu begleiten.
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Finanzielle Unterstützung für zusätzliche außerschulische Förderung.
Das Land Oberösterreich unterstützt Familien durch einen Beitrag zu den Kosten, die im Zusammenhang mit einer zusätzlichen außerschulischen Förderung (Nachhilfeförderung) anfallen.
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Kostenlose Kinderunfallversicherung.
Bei der kostenlosen Kinderunfallversicherung gibt es Versicherungsschutz mit der OÖ Familienkarte ab Geburt bis zum 1. Schultag des Kindes.
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Eltern-Kind-Zuschuss.
Im Mutter-Kind-Pass (künftig Eltern-Kind-Pass) sind alle Untersuchungen vorgesehen, die unsere Kinder vor gesundheitlichen Schäden bewahren. Weil die Gesundheit unserer Kinder das Wichtigste ist, hat das Land OÖ einen Eltern-Kind-Zuschuss von 405 Euro pro Kind beschlossen.
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Oö. Kinderbetreuungsbonus .
Der Oö. Kinderbetreuungsbonus wird Eltern oder einem Elternteil zuerkannt, die mit ihrem Kind oder ihren Kindern im gemeinsamen Haushalt leben und eine bis 13.00 Uhr beitragsfreie Kinderbetreuungseinrichtung nicht nützen.
Online beantragen -
Oö. Mehrlingszuschuss .
Das Land Oberösterreich stellt für "Mobile Familiendienste" zur Hilfe und Unterstützung von Eltern mit Mehrlingen Wertgutscheine zur Verfügung.
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Oö. Schulveranstaltungshilfe.
Gefördert werden Eltern mit schulpflichtigen Kindern in allgemeinbildenden Pflichtschulen, Privatschulen mit Öffentlichkeitsrecht und Landwirtschaftlichen Fachschulen.
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Oö. Wintersporttage.
Kostenlose Liftkarten für Kinder, wenn der Schikurs in der Betreuungszeit eines Kindergartens bzw. Unterrichtszeit einer Volksschule stattfindet.
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Oö. Wintersportwoche.
Gutscheine für die kostenlose Liftkarte im Rahmen einer Wintersportwoche
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Landesbeitrag für Frauenberatungsstellen zum laufenden Aufwand.
Gefördert werden Frauenberatungsstellen in OÖ, die Mädchen und Frauen in unterschiedlichen Lebenssituationen unterstützen und beraten.
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Landesbeitrag für Frauenprojekte.
Gefördert werden Aktionen und Projekte von oder für Frauen, die einen Beitrag zur Frauenstrategie "Starke Frauen.Starkes Land – Frauen.Leben 2030" leisten.
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Förderung von laufenden Maßnahmen und Projekten.
Die Integrationsstelle Oberösterreich (istOÖ) unterstützt laufende Maßnahmen und Projekte von Vereinen, Gemeinden und Partner/innen im Integrationsbereich in Form von finanziellen Förderungen. In unserer Funktion als Förderstelle sind wir an gesetzliche Grundlagen, die Allgemeinen Förderungsrichtlinien des Landes Oberösterreich, die interne Förderungsrichtlinie für die bewirtschaftenden Stellen und das Förderungskonzept der Abteilungen Soziales und Kinder- und Jugendhilfe gebunden. Förderungen der Integrationsstelle Oberösterreich liegen im Ermessensbereich, daher besteht kein Rechtsanspruch.
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Förderung von Deutschkursen.
Die Integrationsstelle Oberösterreich (istOÖ) fördert Deutschkurse gemäß den Richtlinien zur Förderung von Deutschkursen in Oberösterreich. In unserer Funktion als Förderstelle sind wir an gesetzliche Grundlagen, die Allgemeinen Förderungsrichtlinien des Landes Oberösterreich und die interne Förderungsrichtlinie für die bewirtschaftenden Stellen gebunden. Förderungen der Integrationsstelle Oberösterreich liegen im Ermessensbereich, daher besteht kein Rechtsanspruch.
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Förderung von Lernbegleitung.
Die Integrationsstelle Oberösterreich (istOÖ) fördert Lernbegleitung gemäß den Richtlinien zur Förderung von Lernbegleitung in Oberösterreich. In unserer Funktion als Förderstelle sind wir an gesetzliche Grundlagen, die Allgemeinen Förderungsrichtlinien des Landes Oberösterreich und die interne Förderungsrichtlinie für die bewirtschaftenden Stellen gebunden. Förderungen der Integrationsstelle Oberösterreich liegen im Ermessensbereich, daher besteht kein Rechtsanspruch.
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Spenden.
Die Integrationsstelle Oberösterreich (istOÖ) unterstützt laufende Maßnahmen und Projekte von Vereinen, Gemeinden und Partner/innen im Integrationsbereich in Form von finanziellen Förderungen. In unserer Funktion als Förderstelle sind wir an gesetzliche Grundlagen, die Allgemeinen Förderungsrichtlinien des Landes Oberösterreich, die interne Förderungsrichtlinie für die bewirtschaftenden Stellen und das Förderungskonzept der Abteilungen Soziales und Kinder- und Jugendhilfe gebunden. Förderungen der Integrationsstelle Oberösterreich liegen im Ermessensbereich, daher besteht kein Rechtsanspruch.
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Auslandsdienst (Zivildienst).
Für Jugendliche, die ihren Zivildienst (mit abgeschlossenem Vertrag) im Ausland absolvieren, gibt es für diesen sogenannten Auslandsdienst eine Förderung vom Land OÖ.
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Auszeichnung "Junge Gemeinde".
Das JugendService des Landes holt Gemeinden vor den Vorhang, die Jugendfreundlichkeit in der Praxis umsetzen. Diese Auszeichnung wird im 2-Jahresrhythmus durchgeführt.
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Förderung von Aktivitäten und Investitionen der außerschulischen Jugendarbeit.
Aktivitäten und Projekte von Jugendlichen und für Jugendliche sind ein wichtiger Bestandteil der Jugendarbeit, wofür eine Förderung beantragt werden kann. Darüber hinaus aus kann auch für unbedingt notwendige Investitionen im Bereich der außerschulischen Jugendarbeit um eine Förderung angesucht werden.
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Laufender Aufwand – Jugendzentren.
Trägerorganisationen von Jugendzentren – wie Gemeinden, Vereine und Pfarren – können für den Betrieb eines Jugendzentrums eine Förderung beantragen.
- Landesbeitrag für Kinderbetreuungseinrichtungen
- Landesbeitrag für Saison-Kinderbetreuungseinrichtungen
- Landesbeitrag zum Personalaufwand eines heilpädagogischen Kindergartens/Hortes
Weiterführende Informationen
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Kindernet der Bildungsdirektion OÖ
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www.ooe-kindernet.at
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Adaptierung eines Personenkraftwagens – Soziale Rehabilitation.
Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrer sowie schwer gehbeeinträchtigte Menschen, denen die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel nicht zumutbar ist, können einen Zuschuss zur behinderungsbedingt notwendigen Adaptierung bzw. Ausstattung eines Kraftfahrzeuges erhalten.
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Behinderungsbedingte finanzielle Notlagen – Soziale Rehabilitation.
Menschen mit Beeinträchtigungen können in finanziellen Notlagen, wenn diese durch behinderungsbedingte Mehraufwendungen entstanden sind, einen Zuschuss erhalten.
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Behindertengerechte Wohnraumadaptierung – Soziale Rehabilitation.
Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrern, schwer gehbeeinträchtigten Menschen sowie Menschen ohne obere Extremitäten kann zur behindertengerechten Ausstattung von Eigenheimen und Wohnungen ein Zuschuss gewährt werden.
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Elektronische Hilfsmittel – Soziale Rehabilitation.
Blinden und schwer sehbeeinträchtigten Menschen kann zur Anschaffung behindertengerechter Sonderausstattung ein Zuschuss gewährt werden.
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Fahrtkostenzuschuss für Rollstuhlfahrer/innen und schwer gehbeeinträchtigte Menschen – Soziale Rehabilitation.
Für die erschwerte Mobilität von Rollstuhlfahrer/innen und schwer gehbeeinträchtigte Menschen gibt es eine jährliche Pauschalabgeltung.
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Gebärdensprach-Dolmetschkosten – Soziale Rehabilitation.
Zur Regelung von privaten Angelegenheiten können gehörlose und schwer hörbeeinträchtigte Menschen zu Gebärdensprach-Dolmetschkosten Zuschüsse erhalten.
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Kommunikationshilfsmittel – Soziale Rehabilitation.
Gehörlosen oder hörbeeinträchtigten Menschen kann zum Ankauf von Kommunikationshilfsmitteln oder deren Reparatur ein Zuschuss gewährt werden.
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Sonstige technische Hilfsmittel – Soziale Rehabilitation.
Menschen mit Beeinträchtigungen können für den Ankauf spezieller technischer Hilfsmittel einen Zuschuss erhalten.
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Oö. Hilfsmittelpool.
Mit der Einrichtung eines Hilfsmittelpools erleichtert das Land Oberösterreich die Integration von behinderten Kindern in allgemein bildenden Pflichtschulen, Kindergärten und Horten.
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Oö. Inklusionszuschuss für Unternehmen / Gemeinden.
Bei Beschäftigung eines Menschen mit einem höheren Grad der Beeinträchtigung am 1. Arbeitsmarkt wird der Oö. Inklusionszuschuss gewährt. Dieser wird finanziert aus Mitteln des Landes Oberösterreich.
Online beantragen
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Ehrenamt.
Förderprogramm "Ehrenamtsfonds" zur Unterstützung des ehrenamtlichen Engagements in Oberösterreich.
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Oö. Inklusionszuschuss für Unternehmen / Gemeinden.
Bei Beschäftigung eines Menschen mit einem höheren Grad der Beeinträchtigung am 1. Arbeitsmarkt wird der Oö. Inklusionszuschuss gewährt. Dieser wird finanziert aus Mitteln des Landes Oberösterreich.
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Sozialhilfe: Unterstützung des Lebensunterhalts und des Wohnbedarfs.
Information über laufende monatliche Geldleistungen zur Unterstützung des Lebensunterhalts und des Wohnbedarfs
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Zuschuss zur Absolvierung einer Pflegeausbildung im Sozialbereich ("Oö. Pflegestipendium").
Seit September 2022 gibt es einen Zuschuss zur Absolvierung einer Pflegeausbildung, sofern sich der Schulstandort in Oberösterreich befindet.
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Finanzielle Unterstützung für zusätzliche außerschulische Förderung.
Das Land Oberösterreich unterstützt Familien durch einen Beitrag zu den Kosten, die im Zusammenhang mit einer zusätzlichen außerschulischen Förderung (Nachhilfeförderung) anfallen.
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Sonstige technische Hilfsmittel – Soziale Rehabilitation.
Menschen mit Beeinträchtigungen können für den Ankauf spezieller technischer Hilfsmittel einen Zuschuss erhalten.
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Elektronische Hilfsmittel – Soziale Rehabilitation.
Blinden und schwer sehbeeinträchtigten Menschen kann zur Anschaffung behindertengerechter Sonderausstattung ein Zuschuss gewährt werden.
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Kommunikationshilfsmittel – Soziale Rehabilitation.
Gehörlosen oder hörbeeinträchtigten Menschen kann zum Ankauf von Kommunikationshilfsmitteln oder deren Reparatur ein Zuschuss gewährt werden.
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Behinderungsbedingte finanzielle Notlagen – Soziale Rehabilitation.
Menschen mit Beeinträchtigungen können in finanziellen Notlagen, wenn diese durch behinderungsbedingte Mehraufwendungen entstanden sind, einen Zuschuss erhalten.
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Gebärdensprach-Dolmetschkosten – Soziale Rehabilitation.
Zur Regelung von privaten Angelegenheiten können gehörlose und schwer hörbeeinträchtigte Menschen zu Gebärdensprach-Dolmetschkosten Zuschüsse erhalten.
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Behindertengerechte Wohnraumadaptierung – Soziale Rehabilitation.
Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrern, schwer gehbeeinträchtigten Menschen sowie Menschen ohne obere Extremitäten kann zur behindertengerechten Ausstattung von Eigenheimen und Wohnungen ein Zuschuss gewährt werden.
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Adaptierung eines Personenkraftwagens – Soziale Rehabilitation.
Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrer sowie schwer gehbeeinträchtigte Menschen, denen die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel nicht zumutbar ist, können einen Zuschuss zur behinderungsbedingt notwendigen Adaptierung bzw. Ausstattung eines Kraftfahrzeuges erhalten.
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Fahrtkostenzuschuss für Rollstuhlfahrer/innen und schwer gehbeeinträchtigte Menschen – Soziale Rehabilitation.
Für die erschwerte Mobilität von Rollstuhlfahrer/innen und schwer gehbeeinträchtigte Menschen gibt es eine jährliche Pauschalabgeltung.
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Auszeichnung "Junge Gemeinde".
Das JugendService des Landes holt Gemeinden vor den Vorhang, die Jugendfreundlichkeit in der Praxis umsetzen. Diese Auszeichnung wird im 2-Jahresrhythmus durchgeführt.
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Auslandsdienst (Zivildienst).
Für Jugendliche, die ihren Zivildienst (mit abgeschlossenem Vertrag) im Ausland absolvieren, gibt es für diesen sogenannten Auslandsdienst eine Förderung vom Land OÖ.
-
Laufender Aufwand – Jugendzentren.
Trägerorganisationen von Jugendzentren – wie Gemeinden, Vereine und Pfarren – können für den Betrieb eines Jugendzentrums eine Förderung beantragen.
-
Eltern-Kind-Zuschuss.
Im Mutter-Kind-Pass (künftig Eltern-Kind-Pass) sind alle Untersuchungen vorgesehen, die unsere Kinder vor gesundheitlichen Schäden bewahren. Weil die Gesundheit unserer Kinder das Wichtigste ist, hat das Land OÖ einen Eltern-Kind-Zuschuss von 405 Euro pro Kind beschlossen.
-
Kostenlose Kinderunfallversicherung.
Bei der kostenlosen Kinderunfallversicherung gibt es Versicherungsschutz mit der OÖ Familienkarte ab Geburt bis zum 1. Schultag des Kindes.
-
Begleitperson im Krankenhaus.
Durch das Inkrafttreten der Oö. Begleitpersonen-Pflegegebührenverordnung vom 26. Mai 1997 bietet das Land Oberösterreich seinen Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, ihre Kinder während eines Krankenhaus-Aufenthaltes zu begleiten.
-
Oö. Wintersportwoche.
Gutscheine für die kostenlose Liftkarte im Rahmen einer Wintersportwoche
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Oö. Kinderbetreuungsbonus .
Der Oö. Kinderbetreuungsbonus wird Eltern oder einem Elternteil zuerkannt, die mit ihrem Kind oder ihren Kindern im gemeinsamen Haushalt leben und eine bis 13.00 Uhr beitragsfreie Kinderbetreuungseinrichtung nicht nützen.
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Oö. Wintersporttage.
Kostenlose Liftkarten für Kinder, wenn der Schikurs in der Betreuungszeit eines Kindergartens bzw. Unterrichtszeit einer Volksschule stattfindet.
-
Entwicklungszusammenarbeit für das Ausland und Internationale Hilfsmaßnahmen.
Gefördert werden Projekte der Entwicklungszusammenarbeit und humanitäre Hilfsprojekte im Ausland.
-
Urkunde und Glückwunschschreiben für Ehejubilare.
Antrag und Richtlinien für Ehejubilare
-
Hilfe in besonderen sozialen Lagen.
In Notsituationen können einmalige finanzielle Unterstützungen gewährt werden.
-
Förderung von Aktivitäten und Investitionen der außerschulischen Jugendarbeit.
Aktivitäten und Projekte von Jugendlichen und für Jugendliche sind ein wichtiger Bestandteil der Jugendarbeit, wofür eine Förderung beantragt werden kann. Darüber hinaus aus kann auch für unbedingt notwendige Investitionen im Bereich der außerschulischen Jugendarbeit um eine Förderung angesucht werden.
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Senioren-Erholungs- oder Kurzuschuss.
Das Land Oberösterreich gewährt Seniorinnen und Senioren mit geringem Einkommen einen Zuschuss zu den Kosten eines Erholungs- oder Kuraufenthaltes in Österreich und in der EU.
-
Landesbeitrag für Frauenberatungsstellen zum laufenden Aufwand.
Gefördert werden Frauenberatungsstellen in OÖ, die Mädchen und Frauen in unterschiedlichen Lebenssituationen unterstützen und beraten.
-
Landesbeitrag für Frauenprojekte.
Gefördert werden Aktionen und Projekte von oder für Frauen, die einen Beitrag zur Frauenstrategie "Starke Frauen.Starkes Land – Frauen.Leben 2030" leisten.
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Ausbau sozialer Dienstleistungen im ländlichen Raum.
In der Programmperiode 2014 bis 2020 (das Programm wurde jedoch bis 2023 verlängert) werden Investitionen zum Ausbau sozialer Dienstleistungen gefördert.
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Oö. Mehrlingszuschuss .
Das Land Oberösterreich stellt für "Mobile Familiendienste" zur Hilfe und Unterstützung von Eltern mit Mehrlingen Wertgutscheine zur Verfügung.
-
Oö. Fernpendelbeihilfe.
Gefördert werden fernpendelnde Personen, die regelmäßig direkt vom Hauptwohnsitz zum Arbeitsort hin und zurück fahren.
-
Förderung von Lernbegleitung.
Die Integrationsstelle Oberösterreich (istOÖ) fördert Lernbegleitung gemäß den Richtlinien zur Förderung von Lernbegleitung in Oberösterreich. In unserer Funktion als Förderstelle sind wir an gesetzliche Grundlagen, die Allgemeinen Förderungsrichtlinien des Landes Oberösterreich und die interne Förderungsrichtlinie für die bewirtschaftenden Stellen gebunden. Förderungen der Integrationsstelle Oberösterreich liegen im Ermessensbereich, daher besteht kein Rechtsanspruch.
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Förderung von Deutschkursen.
Die Integrationsstelle Oberösterreich (istOÖ) fördert Deutschkurse gemäß den Richtlinien zur Förderung von Deutschkursen in Oberösterreich. In unserer Funktion als Förderstelle sind wir an gesetzliche Grundlagen, die Allgemeinen Förderungsrichtlinien des Landes Oberösterreich und die interne Förderungsrichtlinie für die bewirtschaftenden Stellen gebunden. Förderungen der Integrationsstelle Oberösterreich liegen im Ermessensbereich, daher besteht kein Rechtsanspruch.
-
Spenden.
Die Integrationsstelle Oberösterreich (istOÖ) unterstützt laufende Maßnahmen und Projekte von Vereinen, Gemeinden und Partner/innen im Integrationsbereich in Form von finanziellen Förderungen. In unserer Funktion als Förderstelle sind wir an gesetzliche Grundlagen, die Allgemeinen Förderungsrichtlinien des Landes Oberösterreich, die interne Förderungsrichtlinie für die bewirtschaftenden Stellen und das Förderungskonzept der Abteilungen Soziales und Kinder- und Jugendhilfe gebunden. Förderungen der Integrationsstelle Oberösterreich liegen im Ermessensbereich, daher besteht kein Rechtsanspruch.
-
Förderung von laufenden Maßnahmen und Projekten.
Die Integrationsstelle Oberösterreich (istOÖ) unterstützt laufende Maßnahmen und Projekte von Vereinen, Gemeinden und Partner/innen im Integrationsbereich in Form von finanziellen Förderungen. In unserer Funktion als Förderstelle sind wir an gesetzliche Grundlagen, die Allgemeinen Förderungsrichtlinien des Landes Oberösterreich, die interne Förderungsrichtlinie für die bewirtschaftenden Stellen und das Förderungskonzept der Abteilungen Soziales und Kinder- und Jugendhilfe gebunden. Förderungen der Integrationsstelle Oberösterreich liegen im Ermessensbereich, daher besteht kein Rechtsanspruch.
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Urlaubsaktion für pflegende Angehörige.
Einen Zuschuss zu einem Urlaub in Österreich können Personen erhalten, die pflegebedürftige Angehörige, welche mindestens Pflegegeld der Stufe 3 beziehen, als Hauptpflegeperson betreuen.
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Zuschuss zur Kurzzeitpflege in stationären Einrichtungen in OÖ (Alten- und Pflegeheime).
Seit Jänner 2021 gibt es einen Zuschuss zu Kurzzeitpflegeaufenthalten in oö. Alten- und Pflegeheimen.
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Oö. Hilfsmittelpool.
Mit der Einrichtung eines Hilfsmittelpools erleichtert das Land Oberösterreich die Integration von behinderten Kindern in allgemein bildenden Pflichtschulen, Kindergärten und Horten.
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Oö. Schulveranstaltungshilfe.
Gefördert werden Eltern mit schulpflichtigen Kindern in allgemeinbildenden Pflichtschulen, Privatschulen mit Öffentlichkeitsrecht und Landwirtschaftlichen Fachschulen.